Eine ältere Patientin des Universitätskrankenhauses von Teneriffa (HUC) wurde von ihrer Familie in schweren Vorwürfen gegen das Krankenhauspersonal beschuldigt. Die Frau, die zuvor in der psychiatrischen Abteilung behandelt wurde und während ihres Aufenthalts eine Lungenentzündung entwickelte, sei in der Notaufnahme unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten worden. Die Angehörigen berichteten, die Patientin sei an Händen und Füßen gefesselt, unbedeckt und den Zugluftströmungen ausgesetzt gewesen. Zudem habe sie weinend und ohne die notwendige Behandlung dort gelegen.
Die Familie kritisierte zudem, dass sie erst Stunden nach der Verlegung der Patientin in die Notaufnahme über den Standort informiert wurden. Als sie die Frau schließlich aufsuchten, fanden sie sie in einem desolaten Zustand vor. Trotz der Beschwerden wurde die Patientin anschließend in ein Beobachtungszimmer verlegt, blieb jedoch weiterhin gefesselt und erhielt keine angemessene psychiatrische Betreuung. Die Angehörigen wurden von Sicherheitskräften aufgefordert, den Bereich zu verlassen, was sie als Einschüchterung empfanden.
Diese Vorfälle werfen ein Schlaglicht auf die schwierige Handhabung von sogenannten mechanischen Fixierungen in medizinischen Einrichtungen. Der spanische Ombudsmann Ángel Gabilondo hat dazu eine klare Linie vorgegeben: Fixierungen sind nur in Ausnahmefällen und als letztes Mittel zulässig, wenn eine akute Gefahr für die betroffene Person oder Dritte besteht. In einem kürzlich vorgelegten Dokument zur „Guten Praxis bei mechanischen Fixierungen“ fordert er eine einheitliche Regelung und strengere Kontrollmechanismen, besonders in psychiatrischen und geriatrischen Einrichtungen, wo der Missbrauch dieser Maßnahmen häufiger vorkommt.
Das Papier aktualisiert frühere Leitlinien, die sich vor allem auf Gefängnisse bezogen, und erweitert den Anwendungsbereich auf Krankenhäuser und soziale Einrichtungen, in denen es häufig an klaren Protokollen und angemessener Infrastruktur mangelt. Dort können organisatorische Mängel und fehlende Schulungen dazu führen, dass Fixierungen unangemessen, zu lange oder ohne ausreichende Überwachung angewandt werden.
Der Ombudsmann betont, dass Fixierungen niemals als Bequemlichkeit für das Personal oder zur Verhaltenskontrolle eingesetzt werden dürfen. Stattdessen sollen sie nur nach individueller ärztlicher Bewertung, mit ausdrücklicher Verordnung und regelmäßiger Überprüfung erfolgen. Zudem ist die Zustimmung der betroffenen Person oder ihres gesetzlichen Vertreters einzuholen. Die Grundsätze der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit, zeitlichen Begrenzung und medizinischen Überwachung müssen dabei strikt eingehalten werden, um die Würde und die Rechte der Patientinnen und Patienten zu schützen.
Für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie Menschen mit Behinderungen gilt laut Gabilondo, dass alle weniger restriktiven Maßnahmen ausgeschöpft sein müssen, bevor eine Fixierung in Betracht gezogen wird. Die Einrichtungen sollen durch bessere personelle Ausstattung und gezielte Schulungen den Gebrauch mechanischer Fixierungen möglichst ganz vermeiden.
In Bezug auf das Beispiel aus dem Universitätskrankenhaus Teneriffa zeigt der Fall, wie dringend die Umsetzung dieser Empfehlungen ist. Für Menschen, die auf den Kanarischen Inseln leben, Urlaub machen oder dort eine medizinische Versorgung benötigen, sind solche Standards entscheidend für den Schutz der Patientinnenrechte und die Qualität der Betreuung. Die Behörden sind nun gefordert, die Vorwürfe zu prüfen und sicherzustellen, dass künftig keine Patientinnen und Patienten unter derart belastenden Bedingungen behandelt werden.
Quelle: diariodeavisos.elespanol.com
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