In San Bartolomé de Tirajana sorgt ein neuer Konflikt zwischen Eigentümern von Wohnapartments und dem örtlichen Grundbuchamt für Aufregung. Die Plattform der von der neuen Tourismusgesetzgebung Betroffenen (PALT) berichtet, dass Eigentümer bei dem Versuch, ihre Ablehnung einer touristischen Nutzung ihrer Immobilien offiziell zu dokumentieren, auf ein Formular gestoßen sind, das ausdrücklich die touristische Nutzung der betreffenden Grundstücke und Gebäude abfragt. Dieses Vorgehen wird von der Plattform als widersprüchlich und besorgniserregend bezeichnet, da Eigentümer gerade ihre Zustimmung zu einer touristischen Zweckbindung verweigern wollten, aber mit einem Dokument konfrontiert wurden, das eine gegenteilige Erklärung zu erfordern scheint.
Der Konflikt entstand nach öffentlichen Äußerungen des Grundbuchbeamten von San Bartolomé de Tirajana Nummer 2, der zugleich Dekan der Berufsvereinigung in Las Palmas ist. Daraufhin entwickelte die PALT ein Formular, mit dem Eigentümer formal ihre Opposition gegen eine Zuweisung zu touristischen Nutzungen oder gegen Einschränkungen ihrer Immobilien ohne ihre Zustimmung festhalten können. Als eine Eigentümerin dieses Formular einreichte, erhielt sie vom Grundbuchamt das besagte Dokument mit dem umstrittenen Abschnitt zur touristischen Nutzung.
Die PALT fordert nun eine klare rechtliche Klärung der Bedeutung dieses Formularabschnitts und welche Folgen eine solche touristische Eintragung für die Eigentümer haben könnte. Zudem verlangt die Plattform, dass Eigentümer künftig vor der Eintragung einer touristischen Nutzung, einer Betriebseinheit oder sonstigen Nutzungseinschränkungen durch Dritte schriftlich informiert werden. Dies soll sicherstellen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben.
Die betroffenen Apartments und Bungalows wurden teils vor Jahrzehnten von Privatpersonen erworben und dienen vielen Eigentümern weiterhin als Hauptwohnsitz. Die Plattform kündigt an, die eingereichte Dokumentation der Eigentümer genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um ungewollte touristische Bindungen zu verhindern.
Die PALT sieht in der derzeitigen Praxis eine strukturelle Herausforderung, da sie befürchtet, dass die private Wohnimmobilie ohne Einwilligung der Eigentümer de facto in touristische Objekte umgewandelt werden könnte. Sie fordert, dass Änderungen im Grundbuch nur mit umfassenden rechtlichen Sicherheiten und im Respekt vor den Eigentumsrechten erfolgen dürfen.
Das Grundbuchamt und die zuständigen Institutionen wurden von der Plattform aufgefordert, öffentlich zu erläutern, warum das umstrittene Formular an Eigentümer ausgegeben wird, die ihre Ablehnung einer touristischen Zweckbindung dokumentieren möchten, und welche rechtlichen Auswirkungen daraus resultieren könnten. Die Debatte um die verbindliche touristische Registrierung zeigt die Spannungen zwischen den Interessen von Immobilieneigentümern und den Vorgaben der neuen Tourismusgesetzgebung in der Region.
Quelle: laprovincia.es
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