Gericht verurteilt Guaguas Municipales wegen Diskriminierung durch Mindestgrößenanforderung auf Gran Canaria (Bus)

Gericht verurteilt Guaguas Municipales wegen Diskriminierung durch Mindestgrößenanforderung

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

22 August, 2026

Das Sozialgericht Nummer 4 in Las Palmas de Gran Canaria hat eine Mindestgrößenanforderung von Guaguas Municipales für Busfahrerinnen als indirekte Geschlechterdiskriminierung bewertet und das Unternehmen zur Zahlung von 10.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Die Entscheidung basiert auf einer Klage einer Bewerberin, die mit einer Körpergröße von 1,50 Metern zunächst den Auswahlprozess erfolgreich durchlief, später jedoch bei der medizinischen Untersuchung als „nicht geeignet“ eingestuft wurde. Der Grund war eine interne Mindestgrößenregel, die nicht in den offiziellen Ausschreibungsbedingungen enthalten war und insbesondere Frauen benachteiligt.

Die Klägerin hatte im Juli 2024 an einem Auswahlverfahren für temporäre Fahrer- und Ausbilderstellen teilgenommen und dabei einen Platz auf der Warteliste unter 205 Bewerbern erreicht. Im Oktober 2024 wurde sie zur medizinischen Überprüfung eingeladen, bei der ihr die Eignung aufgrund der Körpergröße abgesprochen wurde, ohne dass diese Voraussetzung schriftlich dokumentiert war. Die gerichtliche Überprüfung zeigte jedoch, dass die Fahrerin trotz ihrer Körpergröße keine Schwierigkeiten hatte, die Pedale eines Busses zu bedienen, insbesondere wenn sie geeignetes Schuhwerk trug und den Fahrersitz sowie andere Bedienelemente einstellen konnte.

Die Klägerin verfügt über zehn Führerscheine verschiedener Fahrzeugklassen, arbeitete von 2020 bis 2023 als Fahrerin im Militärarsenal von Las Palmas und ist seit September 2024 als professionelle Busfahrerin tätig. Die Richterin stellte fest, dass die Mindestgrößenanforderung nicht nur fehl am Platz, sondern auch diskriminierend ist, da sie Frauen unverhältnismäßig benachteiligt. Die Praxis von Guaguas Municipales, eine interne Mindestgröße als Voraussetzung für die Einstellung festzulegen und zusätzliche körperliche Tests zu verlangen, verstößt gegen geltendes Recht und europäische Richtlinien.

Das Gericht berief sich auf die europäische Richtlinie 2006/54/EG sowie auf die Rechtsprechung des spanischen Verfassungsgerichts, die eine solche Mindestgrößenanforderung nur dann zulässt, wenn sie für die Ausübung der Tätigkeit objektiv notwendig und angemessen ist. Da dies im vorliegenden Fall nicht gegeben war, wurde die Diskriminierung festgestellt und die sofortige Einstellung dieser Praxis angeordnet. Zudem muss die Bewerberin wieder in die Warteliste aufgenommen werden, sofern diese noch gültig ist.

Diese Entscheidung hat Bedeutung für alle Bewerberinnen und Bewerber bei Guaguas Municipales und möglicherweise für andere Unternehmen auf den Kanarischen Inseln, die bei der Personalauswahl ähnliche Kriterien anwenden. Sie zeigt, dass nicht nur die Einhaltung formaler Ausschreibungsbedingungen zählt, sondern auch die Vermeidung von versteckten Benachteiligungen, die besonders Frauen treffen. Die Verurteilung mit einer Entschädigungszahlung von 10.000 Euro unterstreicht die rechtliche und soziale Relevanz des Urteils.

Für die betroffene Bewerberin und andere Frauen mit kleinerer Körpergröße eröffnet das Urteil neue Perspektiven auf eine faire Chance im Arbeitsmarkt, insbesondere in Berufen, die traditionell mit physischen Anforderungen verbunden werden. Die Entscheidung fordert Unternehmen auf, ihre Auswahlkriterien kritisch zu überprüfen und auf objektive Notwendigkeit zu stützen, um Diskriminierung zu vermeiden und gleiche Chancen zu gewährleisten.

Quelle: diariodeavisos.elespanol.com
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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