Betrug mit Mietwohnungen in Santa Cruz de Tenerife: Angeklagter soll 1.500 Euro von Mietinteressenten ergaunert haben – Be…

Betrug mit Mietwohnungen in Santa Cruz de Tenerife: Angeklagter soll 1.500 Euro von Mietinteressenten ergaunert haben

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

18 September, 2026

In Santa Cruz de Tenerife steht ein Mann vor Gericht, der zwei Personen insgesamt 1.500 Euro für Mietwohnungen abgeknöpft haben soll, ohne Eigentümer der Immobilien zu sein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich als Vermieter ausgegeben und auf einem Immobilienportal Wohnungen angeboten zu haben, die er gar nicht besaß. Durch diese Täuschung lockte er die beiden Geschädigten an, die im Glauben an echte Mietangebote jeweils Anzahlungen leisteten. Ein Kläger überwies sofort 500 Euro auf das vom Angeklagten angegebene Konto, ohne die Wohnung jemals zu erhalten. In einem zweiten Fall wurden zwei Überweisungen von je 500 Euro als Reservierungs- und Monatsmiete eingezahlt, ebenfalls ohne tatsächliche Vermietung. Die Staatsanwaltschaft fordert für das fortgesetzte Betrugsdelikt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren, eine Geldstrafe von fast 4.500 Euro sowie die Rückzahlung der ergaunerten Beträge. Der Prozess ist für den 21. September am Sitz des Landgerichts Santa Cruz de Tenerife angesetzt. Diese Betrugsfälle verdeutlichen eine wachsende Problematik auf dem Mietwohnungsmarkt der Region, der zunehmend von unseriösen Angeboten betroffen ist. Besonders Mietinteressenten, die dringend eine Unterkunft suchen, sind von solchen Maschen betroffen, da sie nicht nur finanzielle Verluste erleiden, sondern auch wertvolle Zeit im Wohnungsmarkt verlieren. Die Verfahren gegen solche Täter können helfen, den Markt transparenter zu machen und Mietinteressenten besser zu schützen. Die Anklage und der anstehende Prozess signalisieren, dass die Justiz auf der Kanareninsel verstärkt gegen betrügerische Machenschaften im Immobilienbereich vorgeht. Für Betroffene ist es wichtig, bei Mietangeboten besonders vorsichtig zu sein und Zahlungen nur nach eindeutiger Eigentumsbestätigung zu leisten.

Quelle: diariodeavisos.elespanol.com
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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