Der kanarische Regierungsrat hat am Montag, den 9. März, ein neues Dekret verabschiedet, das den öffentlichen Wohnungsantrag auf den Kanaren regelt. Der entscheidende Wandel im System: Der bisherige Losverfahren zur Vergabe von Sozialwohnungen wird abgeschafft. Stattdessen tritt ein objektives Bewertungssystem in Kraft, das die Zuteilung der Wohnungen anhand überprüfbarer Kriterien vornimmt. Diese Kriterien beziehen sich auf die wirtschaftliche, soziale und familiäre Situation der Antragsteller. Ziel ist es, die Chancengleichheit, Transparenz und rechtliche Sicherheit im Zugang zu öffentlichem Wohnraum zu stärken.
Ein zentraler Aspekt des neuen Gesetzes sind die verschärften Anforderungen an die Arraigo und die Wohnsitzpflicht. Um als berechtigt für eine Sozialwohnung zu gelten, müssen Antragsteller mindestens 18 Jahre alt oder minderjährig und emanzipiert sein, im öffentlichen Register eingetragen sein und eine ununterbrochene Wohnsitzdauer von mindestens zwölf Jahren auf den Kanaren nachweisen. Bei unterbrochener Wohnzeit sind es sogar 15 Jahre. Zusätzlich wird verlangt, dass die Antragsteller mindestens fünf Jahre ununterbrochen in der Gemeinde gelebt oder gearbeitet haben, in der sich die betreffende Wohnanlage befindet. Eine Ausnahme bildet die Regelung für Opfer von Gewalt, die aufgrund ihrer Situation nicht in ihrer gewohnten Gemeinde bleiben konnten. Diese müssen ihre Umstände gemäß der staatlichen Gesetzgebung nachweisen.
Das neue Dekret vereinfacht zudem den Anmeldeprozess im öffentlichen Wohnungsregister. Die bisherige Pflicht zur persönlichen Vorsprache und zur Terminvereinbarung entfällt. Stattdessen können Anträge jetzt über ein Online-Formular und eine Eigenverantwortungserklärung eingereicht werden, die die Einhaltung der geforderten Kriterien bestätigt. Darüber hinaus werden die Quoten für bestimmte prioritäre Gruppen erhöht. So müssen mindestens 10 % der Wohnungen für Menschen mit schweren oder totalen Mobilitäts- oder Kommunikationsbeeinträchtigungen reserviert werden. Für junge Erwachsene bis 35 Jahre sind es 20 %, für Senioren über 65 Jahre 10 % und für Gewaltopfer 8 %. Bei zurückkehrenden Emigranten kann die Quote bis zu 1 % betragen.
Der kanarische Regierungsrat hebt hervor, dass durch diese Reform der soziale Charakter des öffentlichen Wohnsystems gestärkt wird. Es wird angestrebt, denjenigen, die eine engere Verbindung zur Region nachweisen können und größere soziale Bedürfnisse haben, den Zugang zu erleichtern. Neben der Wohnraumregelung hat der Regierungsrat auch eine normative Änderung im Bereich der Abhängigkeitsleistungen beschlossen. Dazu gehört die Einführung eines neuen Grades III+ für extrem abhängige Personen, die intensive Unterstützung zu Hause benötigen. Diese Maßnahme richtet sich insbesondere an Menschen in terminalen Zuständen, wie beispielsweise bei ALS.
Das Dekret regelt außerdem erstmals in den Kanaren die finanzielle Unterstützung für persönliche Assistenz (PEAP) und ermöglicht die Kombination bestimmter Hilfen. So können Familien beispielsweise den Dienst der häuslichen Hilfe mit einer persönlichen Assistenzleistung kombinieren. Die maximalen Beträge für diese Hilfe sind auf 900 Euro für Grad III, 577,25 Euro für Grad II und 436 Euro für Grad I festgelegt. Darüber hinaus gab der Regierungsrat grünes Licht für den Bericht über die Schaffung einer Kanarischen Agentur für Notfälle und Zivilschutz, die Ressourcen zentralisieren und die Reaktion auf Risikosituationen verbessern soll. Die Agentur wird autonom agieren, Normen und Vorschriften erarbeiten und die Koordination mit öffentlichen und privaten Institutionen sicherstellen.
Quelle: fuerteventuradigital.com
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