Spanien erlaubt Nachzahlung von bis zu 5 Jahren unbezahlter Praktika für Sozialversicherung – Politik (Rathaus)

Spanien erlaubt Nachzahlung von bis zu 5 Jahren unbezahlter Praktika für Sozialversicherung

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

21 Juni, 2026

Das spanische Ministerium für Soziales, Sozialversicherung und Migration hat die endgültigen Regeln für die Anerkennung unbezahlter Praktika festgelegt. Tausende ehemalige Praktikanten, die bisher ohne Sozialversicherungsbeiträge während ihrer Ausbildungszeit blieben, können nun bis zu fünf Jahre (1.825 Tage) ihrer Praktikumszeit in ihre Sozialversicherungskarriere einrechnen lassen. Diese Maßnahme betrifft auch viele Menschen auf den Kanarischen Inseln, die in Spanien gearbeitet oder eine Ausbildung absolviert haben und nun ihre Rentenansprüche verbessern wollen.

Die Anerkennung erfolgt jedoch nicht automatisch oder kostenfrei. Jeder Betroffene muss einen individuellen Antrag stellen und einen speziellen Vertrag mit der Sozialversicherung abschließen. Um den Verwaltungsaufwand zu entzerren, hat die Regierung den Antragszeitraum großzügig bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Das gibt den Betroffenen ausreichend Zeit, ihre Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag einzureichen.

Die Regelung unterscheidet zwischen verschiedenen Zeiträumen: Unbezahlte Praktika, die vor dem 1. Januar 2024 absolviert wurden, können angerechnet werden. Für andere Ausbildungs- oder Forschungsprogramme gilt eine Frist bis zum 1. November 2011. So will die Regierung sicherstellen, dass auch lang zurückliegende Ausbildungszeiten berücksichtigt werden.

Die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die Praktikumszeiten muss vom Antragsteller geleistet werden. Die Berechnung basiert auf der Mindestbemessungsgrundlage der Beitragsgruppe 7, die zum jeweiligen Jahr des Praktikums gültig war. Dabei wird ein Reduktionsfaktor von 0,77 angewandt, der die Beitragslast etwas mindert. Diese Nachzahlungen fließen direkt in die spätere Rentenberechnung ein und können die Rentenhöhe deutlich verbessern.

Um die finanzielle Belastung für die Betroffenen zu reduzieren, bietet die Sozialversicherung zwei Zahlungsoptionen an. Die Nachzahlung kann entweder in einer Summe erfolgen oder in Raten. Bei der Ratenzahlung ist eine Laufzeit von bis zu sieben Jahren (84 Monate) möglich. Die maximale Frist zur Tilgung der ausstehenden Beiträge beträgt das Doppelte der nachzuzahlenden Monate, jedoch nicht mehr als 84 Monate. Diese Flexibilität soll verhindern, dass die Nachzahlung für viele Antragsteller unerschwinglich wird.

Für die deutschsprachigen Bewohner der Kanarischen Inseln bedeutet diese Neuerung eine wichtige Möglichkeit, ihre Rentenansprüche in Spanien zu stärken. Gerade wer in der Vergangenheit unbezahlte Praktika absolviert hat, kann nun diese Zeiten sozialversicherungsrechtlich anerkennen lassen und so seine spätere Rente erhöhen. Auch Urlauber oder Auswanderer, die längerfristig auf den Kanaren leben und gearbeitet haben, profitieren von dieser Regelung. Es empfiehlt sich, frühzeitig die eigene Praktikums- und Ausbildungszeit zu prüfen und gegebenenfalls den Antrag zu stellen, da die Frist bis Ende 2028 läuft.

Diese Maßnahme korrigiert eine lange bestehende Lücke im spanischen Sozialversicherungssystem, die viele junge Menschen und Praktikanten benachteiligt hat. Mit der Möglichkeit, unbezahlte Praktika sozialversicherungsrechtlich anzuerkennen, schafft Spanien eine bessere Absicherung für die Zukunft. Die Kanarischen Inseln, als beliebte Region mit vielen Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten, sind von dieser Regelung direkt betroffen. Wer seine Rentenansprüche sichern möchte, sollte sich über die Details informieren und die Nachzahlung in Erwägung ziehen.

Quelle: diariodeavisos.elespanol.com
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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