Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat die Verurteilung von José Juan Herrera Martel, ehemaliger Stadtrat von Puerto del Rosario auf Fuerteventura, wegen fortgesetzter sexueller Belästigung bestätigt. Mit dem Urteil vom 11. Juni 2026 wies das Gericht die Revision von Herrera Martel zurück und bestätigte damit die vorangegangenen Urteile des Landgerichts Puerto del Rosario sowie des Berufungsgerichts Las Palmas endgültig. Die Entscheidung ist rechtskräftig und gegen sie ist kein weiteres Rechtsmittel möglich.
Herrera Martel wurde zu vier Monaten Haft verurteilt. Zudem erhielt er ein Sonderwahlrechtverbot, das heißt, er darf während der Dauer der Strafe kein passives Wahlrecht ausüben. Darüber hinaus muss er eine Entschädigung von 3.000 Euro an Yaiza Sotorrio Espinel zahlen, die als Vertrauensperson im Rathaus von Puerto del Rosario tätig war und Opfer der Belästigung wurde. Die Kosten des Verfahrens hat der Verurteilte ebenfalls zu tragen.
Die Vorfälle ereigneten sich zwischen Juni und September 2019, als Herrera Martel als Stadtrat im Amt war. Die Gerichtsakten dokumentieren, dass er über den Messenger-Dienst Facebook wiederholt sexuelle Annäherungsversuche an Sotorrio sandte. Trotz wiederholter Ablehnung durch die Betroffene setzte er seine Belästigungen fort, was bei Sotorrio zu erheblichem psychischem Stress und einer schweren Angstlage führte. Die Nachrichten enthielten eindeutige sexuelle Inhalte, daneben erfolgten auch anzügliche Bemerkungen am Arbeitsplatz.
Die Verteidigung versuchte, die Nachrichten als einvernehmliche und vertrauliche Gespräche zwischen Erwachsenen darzustellen und bestritt, dass eine objektiv feindliche, erniedrigende oder einschüchternde Atmosphäre entstanden sei. Der Oberste Gerichtshof wies diese Argumente zurück. Er stellte klar, dass die Revision nicht dazu dient, die Beweiswürdigung zu hinterfragen, sondern lediglich Rechtsfehler zu überprüfen. Zudem wurde festgestellt, dass es keine widersprüchliche Rechtsprechung gibt, die einen Fall für eine Revision begründen würde.
Das Gericht betonte, dass der Tatbestand der sexuellen Belästigung nach Artikel 184.1 des spanischen Strafgesetzbuchs eindeutig erfüllt sei. Entscheidend sei, dass die sexuellen Annäherungen ohne Zustimmung erfolgt seien und die Belästigungen trotz fehlender Gegenseitigkeit andauerten. Die Absicht des Täters, seine sexuellen Interessen gegen den Willen der Betroffenen durchzusetzen, sei offensichtlich.
Besonders hervorzuheben ist die Auslegung des Strafgerichts zur Reaktion der Opferseite. Das Gericht stellte klar, dass keine formelle oder kategorische Ablehnung der Belästigung erforderlich ist. Es reiche aus, wenn das Verhalten unerwünscht ist und eine objektiv beleidigende oder einschüchternde Situation schafft. Auch eine scheinbar freundschaftliche Beziehung oder fortgesetzte normale Interaktionen am Arbeitsplatz neutralisieren nicht automatisch das belästigende Verhalten. Zudem muss kein konkreter Schaden oder ein psychologisches Gutachten vorliegen, um die Tat zu bewerten. Es genügt, wenn die Umstände des Falles eine einschüchternde oder erniedrigende Atmosphäre schaffen. Im vorliegenden Fall bestätigte das Gericht, dass Yaiza Sotorrio durch die Handlungen von Herrera Martel eine schwere Angststörung erlitt.
Die politische Dimension dieses Falls ist ebenfalls bemerkenswert. Beide Beteiligte kandidierten bei den Kommunalwahlen 2019 für dieselbe Wählergruppe „Agrupación de Electores Puerto del Rosario“. Herrera Martel stand an zweiter Stelle der Liste, Sotorrio an dritter. Die Gruppe gewann zwei Sitze, wodurch Sotorrio zunächst nicht ins Rathaus einzog, später jedoch als Vertrauensperson angestellt wurde. Im Juli 2020 wurde sie entlassen.
Der Fall sorgte für Aufsehen in der lokalen Politik, die von einer Koalition aus fünf Parteien getragen wird: PSOE, Podemos, Nueva Canarias – Asamblea Majorera Feminista, Ciudadanos und der Agrupación de Electores Puerto del Rosario. Die endgültige Verurteilung durch den Obersten Gerichtshof unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Vorwürfe und sendet ein deutliches Signal gegen sexuelle Belästigung im öffentlichen Dienst auf den Kanaren. Für Bewohner, Urlauber und Auswanderer auf den Kanaren zeigt dieses Urteil, dass rechtliche Schritte gegen solche Übergriffe auch in kleineren Kommunen konsequent verfolgt werden.
Zusammenfassend bestätigt das oberste spanische Gericht die Verurteilung von José Juan Herrera Martel wegen wiederholter sexueller Belästigung einer Kollegin im Rathaus von Puerto del Rosario. Die Strafe umfasst Haft, Wahlrechtsentzug, Schadensersatz und Kostenübernahme. Der Fall hebt die Bedeutung des Schutzes vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz hervor und zeigt die Durchsetzung von Recht und Gerechtigkeit auf den Kanarischen Inseln.
Quelle: lavozdefuerteventura.com
Zum Original