Die Audiencia Provincial von Santa Cruz de Tenerife hat vier senegalesische Migranten von der Anklage freigesprochen, als mutmaßliche Schlepper eines Cayucos mit 68 Personen an Bord. Das Gericht stellte fest, dass es keine ausreichenden Beweise gibt, um den Männern eine Straftat der Förderung illegaler Migration nachzuweisen. Die Angeklagten hatten bereits über ein Jahr in Untersuchungshaft verbracht.
Der Cayuco war am 4. April 2025 vor der Südküste Teneriffas gerettet worden. Die vier Männer bestritten, Teil der Organisation gewesen zu sein, die die Überfahrt von Gambia und Senegal zu den Kanaren organisiert hatte. Sie erklärten, lediglich als Migranten an Bord gewesen zu sein und zwischen 610 und 690 Euro (umgerechnet 400.000 bis 450.000 CFA-Franc) für ihren Platz bezahlt zu haben.
Während der Ermittlungen hatte die Polizei mehrere Zeugenaussagen von Mitreisenden gesammelt, die die vier Männer als Personen nannten, die das Steuer und GPS des Bootes bedient hatten. Nur einer der Angeklagten gab zu, temporär das Steuer übernommen zu haben, jedoch erst in der Nähe der Insel, nachdem die eigentlichen Schlepper die Steuerfunktion niedergelegt hatten, um sich unter die Passagiere zu mischen und einer Festnahme zu entgehen.
Das Gericht bestätigte in seiner Urteilsbegründung, dass ein minderjähriger Zeuge diese Darstellung stützte: Einige Personen hätten das Steuer übernommen, als die Schlepper die Kontrolle über das Boot aufgaben. Sie hätten versucht, Minderjährige zu überzeugen, die Steuer zu übernehmen, mit der Versicherung, dass ihnen nichts passieren werde.
Die Verteidigung argumentierte, die Zeugenaussagen enthielten Widersprüche bezüglich der konkreten Rolle jedes Angeklagten an Bord. Die Richter folgten dieser Einschätzung und hielten fest, dass ernsthafte Zweifel an der individuellen Beteiligung bestehen. Ohne klare Beweise könne keine strafrechtliche Verurteilung erfolgen.
Für den Angeklagten, der das Steuer übernommen hatte, entschieden die Richter, dass dieses Verhalten nicht strafbar sei. Sie werteten die Handlung als Reaktion auf eine „Notsituation“ und bestätigten die Glaubwürdigkeit des minderjährigen Zeugen.
Zudem wies das Gericht die Zuschreibung von Führungsrollen aufgrund von Freundschaften zwischen einigen Angeklagten und dem mutmaßlichen Schleuser zurück. Freundschaft allein reiche nicht aus, um eine strafbare organisatorische oder leitende Tätigkeit nach spanischem Strafrecht zu belegen.
Diese Entscheidung fällt vor dem Hintergrund eines starken Rückgangs der irregulären Migration auf die Kanarischen Inseln. Laut Frontex sind die Ankünfte in den ersten fünf Monaten des Jahres 2025 um 71 Prozent gesunken. Für Urlauber, Auswanderer und Bewohner der Kanaren bedeutet dies eine veränderte Lage im Bereich Migration und Sicherheit. Die Gerichtsentscheidung unterstreicht zudem die komplexen juristischen Herausforderungen bei der Verfolgung von Schleusern und der Differenzierung zwischen Tätern und Betroffenen bei irregulären Überfahrten.
Quelle: eldiario.es
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