Eine Immobilienmaklerin wurde vom Obersten Gerichtshof der Kanarischen Inseln zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, nachdem sie sich unrechtmäßig 155.500 Euro angeeignet hatte. Dieses Geld stammte aus der Enteignung einer Wohnung, die einem Mann im Zuge von Bauarbeiten für die Straßenbahn auf Teneriffa gehörte. Der Mann, der während des Verfahrens in eine prekäre Lage geriet, lebte zeitweise auf der Straße, da die Maklerin die Gelder für persönliche Zwecke verwendete.
Die Angeklagte hatte die Verantwortung für die Verwaltung der Enteignung und die Suche nach einer neuen Wohnung übernommen. Trotz der erhaltenen Mittel kaufte sie jedoch keine neue Unterkunft und gab an, die Gelder mit ihrem eigenen Vermögen verwechselt zu haben. Sie wurde zudem mit einer Geldstrafe von 1.500 Euro belegt.
Die Enteignung und die damit verbundenen Zahlungen fanden zwischen 2020 und 2023 statt, wobei die Maklerin wiederholt Ausreden vorbrachte und die Rückzahlung der Gelder hinauszögerte. Die öffentliche Wohnungsbaugesellschaft Muvisa hatte dem betroffenen Mann zunächst eine temporäre Unterkunft angeboten und schließlich weitere 127.300 Euro zur Verfügung gestellt, um ihm bei der Wohnungssuche zu helfen.
Im Verlauf des Verfahrens stellte sich heraus, dass die Maklerin mehrfach versäumte, an wichtigen Terminen zur Unterzeichnung von Kaufverträgen zu erscheinen. Ihre Ausreden wurden als unglaubwürdig eingestuft, insbesondere da die tatsächlichen finanziellen Probleme, die sie angab, minimal waren. Die Polizei bestätigte, dass die Maklerin die Gelder für persönliche Ausgaben verwendet hatte, ohne dass der Verbleib der Mittel klar nachvollziehbar war.
Quelle: eldiario.es
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