Die kanarische Regierung hat einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung der Agrarverwaltung unternommen. Ab sofort sind die elektronischen Verfahren für das Allgemeine Register der Hersteller von Düngemitteln (REGFER) im Archipel aktiv. Die Direktion für Landwirtschaft hat die standardisierten Formulare für die Anmeldung, Änderung und Abmeldung von Unternehmen sowie für die Akkreditierung von Beratern veröffentlicht. Diese Neuerung erleichtert es Firmen und Fachkräften mit Sitz auf den Kanaren, ihre Registrierungspflichten gemäß der staatlichen Vorschriften zur nachhaltigen Bodennutzung zu erfüllen.
Die offizielle Bekanntmachung erfolgte am Freitag, den 26. Juni, im Amtsblatt der Kanarischen Inseln. Mit der Veröffentlichung wurde zugleich die technische Umsetzung der digitalen Anmeldungen freigeschaltet. Betroffene Personen und Unternehmen können nun über die elektronische Plattform des kanarischen Regierungsportals ihre Daten einreichen und verwalten. Landwirtschaftsminister Narvay Quintero betonte, dass diese digitalen Kanäle ein entscheidendes Werkzeug für die Branche darstellen, um die neuen gesetzlichen Anforderungen effizient und rechtzeitig umzusetzen. Das Ziel der Regierung ist es, den Akteuren einen einfachen und einheitlichen Zugang zu bieten, damit sie ihre Tätigkeiten vor Inkrafttreten der Pflicht ab dem 1. Juli 2026 legalisieren können.
Das REGFER dient als verpflichtendes Register für Hersteller, Importeure, Händler, Dienstleister und Berater im Bereich Düngemittel. Es bildet eine wichtige Grundlage für die Agrarpolitik auf den Kanaren. Durch die Erfassung aller Akteure kann die Verwaltung bessere Kontrolle und Planung vornehmen. Zudem fördert das Register eine nachhaltige und bodenschonende Landwirtschaft, indem es die Einhaltung der EU-Verordnung 2019/1009 und des spanischen Königlichen Dekrets 1051/2022 sicherstellt. Diese Regelwerke definieren die Anforderungen an die Vermarktung und Nutzung von Düngemitteln und zielen auf eine nachhaltige Nährstoffversorgung der Böden ab.
Für die Nutzer stehen drei spezifische elektronische Antragsverfahren bereit. Das Verfahren 10961 ermöglicht die Registrierung von Herstellern, Importeuren, Händlern, Dienstleistungsunternehmen und weiteren wirtschaftlichen Akteuren. Das Verfahren 10965 ist für die Akkreditierung von Düngemittelberatern und deren Eintragung ins Register vorgesehen. Mit dem Verfahren 10966 können Änderungen oder Löschungen der Eintragungen vorgenommen werden. Alle Formulare und Informationen sind auf der offiziellen Webseite der kanarischen Regierung abrufbar.
Die Einführung dieser digitalen Prozesse ist Teil der Umsetzung europäischer und nationaler Vorgaben für Düngemittel und nachhaltige Bodennutzung. Die EU-Verordnung legt harmonisierte Standards für die Produkte fest, während das spanische Dekret das nationale Register (REGFER) etabliert hat. Die kanarische Verwaltung ergänzt dies mit eigenen Vorschriften zur Struktur und Handhabung des Registers, die in der Verordnung APA/1226/2025 detailliert beschrieben sind.
Für Fragen hat die Landwirtschaftsbehörde eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet (proregagr.agricultura@gobiernodecanarias.org). Dort können Betroffene Unterstützung bei der Registrierung und zu den neuen Anforderungen erhalten. Die Umstellung auf elektronische Verfahren erleichtert nicht nur die bürokratischen Abläufe, sondern stärkt auch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Agrarwirtschaft der Kanaren. Für Landwirte, Unternehmen und Berater bedeutet dies eine bessere Planbarkeit und rechtliche Sicherheit im Umgang mit Düngemitteln.
Quelle: gomeratoday.com
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