Die Kanarische Regierung hat beschlossen, die bestehenden Steuererleichterungen für Kraftstoffe bis zum 30. September 2026 zu verlängern. Damit reagiert sie auf die anhaltenden Folgen der internationalen Krisenlage im Nahen Osten, die weiterhin die Energiepreise und die wirtschaftliche Lage auf den Inseln belasten. Die Verlängerung betrifft insbesondere die Anwendung des Nullsteuersatzes (IGIC) auf Kraftstoffe sowie eine erhöhte Rückerstattung von 99 Prozent der Kraftstoffsteuer für Landwirte und Transportbetriebe.
Die Maßnahme wurde vom kanarischen Kabinett auf Vorschlag der Finanzministerin Matilde Asián verabschiedet. Ursprünglich im April 2026 eingeführt, zielt die Regelung darauf ab, die stark gestiegenen Energie- und Logistikkosten abzufedern, die sowohl Unternehmen als auch private Haushalte auf den Kanaren stark belasten. Die Nullsteuer auf Kraftstoffe soll den Endpreis für Verbraucher senken und so die Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Wirtschaft sichern.
Besonders profitieren von der verlängerten Rückerstattung die landwirtschaftlichen Betriebe, Viehzüchter, Fischer und Transportdienstleister. Diese Branchen sind durch die hohen Diesel- und Benzinkosten besonders stark belastet. Die Rückerstattung von 99 Prozent der Kraftstoffsteuer für professionelle Nutzer hilft, die finanzielle Belastung zu mindern und die wirtschaftliche Aktivität aufrechtzuerhalten.
Die bisherige Erfahrung mit den Maßnahmen zeigt laut Regierung, dass sie effektiv dazu beigetragen haben, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise abzumildern. Die Steuererleichterungen haben den Anstieg der Energiepreise für Familien und Unternehmen teilweise gebremst. Zudem haben die Rückerstattungen für Landwirte und Transportbetriebe die Kostensteigerungen im Bereich Kraftstoff abgefedert. Unterstützungsprogramme für besonders betroffene Sektoren haben zudem geholfen, die wirtschaftliche Stabilität angesichts der volatilen internationalen Märkte zu sichern.
Die Verlängerung gilt vorerst bis zum 30. September 2026 und tritt unmittelbar nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Kanarischen Inseln in Kraft. Gleichzeitig enthält das Dekret eine Regelung zur Anpassung oder Aufhebung der Maßnahmen, sollte sich die Preisentwicklung bei Kraftstoffen normalisieren. Konkret wird die Beibehaltung der Steuererleichterungen an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) für Benzin und Diesel auf den Kanaren gekoppelt. Wenn die Preise im Vergleich zum Vorjahresmonat um weniger als 15 Prozent steigen, sollen die Erleichterungen schrittweise auslaufen.
Für den Fall, dass die Preissteigerung im Juni 2026 unter 15 Prozent liegt, endet die Nullsteuer auf Kraftstoffe im August. Sollte auch im Juli die Preissteigerung diesen Wert unterschreiten, entfällt die Steuererleichterung ab September. Ähnliche Regelungen gelten für die Rückerstattungssätze bei professionellem Benzin und Diesel.
Konkret betragen die Rückerstattungssätze derzeit 0,2649735 Euro pro 1.000 Liter für professionelles Benzin und 0,2219778 Euro pro 1.000 Liter für professionellen Diesel. Sollten die Preisentwicklungen die genannten Schwellenwerte unterschreiten, erhöhen sich die Steuersätze schrittweise bis zu 55,65 Euro beziehungsweise 46,62 Euro pro 1.000 Liter im September 2026.
Für Bewohner, Urlauber und Auswanderer auf den Kanaren bedeutet die Verlängerung der steuerlichen Entlastungen eine weiterhin moderate Belastung bei den Kraftstoffpreisen. Besonders für Landwirte und Transportunternehmen erleichtert die Maßnahme die Bewältigung der Kostensteigerungen, was sich auch auf die Preise in anderen Bereichen wie Lebensmittel und Transportdienstleistungen auswirken kann. Die Regierung zeigt damit ihre Absicht, die wirtschaftlichen Folgen der internationalen Krisenlage für die Inseln so gering wie möglich zu halten.
Quelle: www3.gobiernodecanarias.org
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