Die Diskussion um die zukünftige Gesetzgebung für Ferienwohnungen in den Kanarischen Inseln hat sich zugespitzt. Im Mittelpunkt stehen die Auseinandersetzungen zwischen der Asociación Canaria del Alquiler Vacacional (Ascav) und der kanarischen Tourismusbehörde. Auslöser war eine Entscheidung des Tribunal Superior de Justicia de Canarias, die unterschiedliche Interpretationen hervorgerufen hat. Ascav kritisiert die Behörde scharf und wirft ihr vor, die Öffentlichkeit absichtlich zu täuschen. Die Behörde hingegen sieht sich durch das Urteil in ihrer Vorgehensweise bestätigt.
Laut Ascav bewertet das Gericht die Rechtmäßigkeit des Konsultationsprozesses nicht, sondern bezieht sich lediglich auf Verfahrensfragen. In einer heutigen Mitteilung erklärte die Vereinigung, dass die Behörde „offensichtlich die Wahrheit verzerrt hat, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen“. Sie argumentieren, dass die Entscheidung des Gerichts nicht den Konsultationsprozess legitimiert, sondern lediglich feststellt, dass Informationen über diesen Zugang gewährt wurden. Dies ist das Resultat eines Rechtsstreits, der im Dezember 2023 begann, als Ascav den Zugang zu den Daten der öffentlichen Konsultation beantragte, basierend auf dem Transparenzgesetz.
Ursprünglich lehnte die Tourismusbehörde den Antrag ab, doch während des Verfahrens übergab die Verwaltung die angeforderten Informationen. Ascav bezeichnet dies als einen „nachträglichen Mangel am Objekt“, was bedeutet, dass es keinen Bedarf für ein Urteil gab, das den Inhalt der Anfrage bewerten würde. Sie kritisieren die Behörde für einen „missbräuchlichen Gebrauch einer gerichtlichen Entscheidung“, da diese nicht über den Kern des Verfahrens entschieden habe.
Auf der anderen Seite stellt die Tourismusministerin Jéssica de León (PP) klar, dass das Gericht die Transparenz des gesamten Prozesses anerkannt hat. Bei der Vorstellung einer neuen Tourismuskampagne für die Inseln erklärte sie, dass das Urteil die Handlungsweise der Regierung unterstütze. Sie betonte, dass das Gericht nicht nur die Transparenz des Konsultationsprozesses bestätigte, sondern auch die fristgerechte Erfüllung der Anforderungen durch die Verwaltung.
De León wies darauf hin, dass Ascav ihre Klage eingereicht hatte, bevor der Verwaltungsprozess abgeschlossen war. Sie rechtfertigte die Verzögerung bei der Datenübermittlung mit der Notwendigkeit, die Datenschutzbestimmungen zu beachten. Die Ministerin betonte, dass die Behörde nicht nur die 5.075 eingereichten Einwendungen bearbeitet, sondern auch einige verspätet eingegangene Anträge berücksichtigt und beantwortet habe.
Die Auseinandersetzung zwischen Ascav und der Tourismusbehörde zeigt die Spannungen, die im Zusammenhang mit der Regulierung des Ferienwohnungsmarktes auf den Kanarischen Inseln bestehen. Urlauber und potenzielle Auswanderer sollten sich über die Entwicklungen und möglichen Änderungen in der Gesetzgebung im Klaren sein, da diese direkte Auswirkungen auf den Ferienwohnungsmarkt und die touristische Infrastruktur der Inseln haben könnten.
Quelle: laprovincia.es
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