In Las Palmas de Gran Canaria steht ein weiteres historisches Geschäft vor der Schließung: Die Dulcería Parrilla, eine traditionsreiche Konditorei mit 120 Jahren Geschichte, muss ihre Tätigkeit in zwei Geschäftsräumen in der Calle General Bravo einstellen. Die Stadtverwaltung hat die sofortige Einstellung der Produktion angeordnet, nachdem festgestellt wurde, dass in einem der Räume ein Betrieb ohne erforderliche Genehmigung läuft. Dieses industrielle Backstättengewerbe widerspricht den Vorgaben des besonderen Schutzplans für das Stadtviertel Vegueta-Triana, in dem sich die Konditorei befindet.
Die Dulcería Parrilla betreibt zwei lokal nebeneinanderliegende Geschäftsräume. Während in einem Laden der Verkauf von Backwaren gemäß einer ordnungsgemäßen Anmeldung erfolgt, wurde im zweiten, offiziell als ungenutzt gemeldeten Raum ein Backbetrieb betrieben, der als Lagerraum oder Nebenfläche deklariert war. Bei einer städtischen Inspektion zeigten sich jedoch klare Hinweise auf eine aktive Produktion: Arbeitsplätze, Backwagen, Kühlräume, Rührgeräte, Teigmaschinen und sogar ein rund drei Meter großer, über 40 Jahre alter Gasöl-Ofen. Im Korridor nebenan befand sich zudem eine Gasflaschenbox mit in Betrieb befindlichen Butangasflaschen.
Die Stadtverwaltung betont, dass dieser zweite Raum nicht als Lager oder Hilfsfläche dient, sondern eine industrielle Konditorei beherbergt, die in dieser geschützten Zone nicht erlaubt ist. Die Entscheidung schließt einen jahrelangen Rechtsstreit ab, der 2021 mit Beschwerden von Anwohnern wegen Geruchsbelästigung und Lärm begann. Schon Anfang 2021 wurde die Einstellung der Produktion durch die zuständige Bau- und Gewerbeaufsichtsbehörde angeordnet.
Die Betreiber der Dulcería Parrilla legten mehrfach Widerspruch ein, der von den kommunalen Behörden abgelehnt wurde. Auch vor Gericht blieben alle Klagen erfolglos: Das Verwaltungsgericht wies den Einspruch 2024 zurück, ebenso der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln im Januar 2025. Ein letzter Versuch vor dem obersten spanischen Gericht scheiterte im Oktober 2025, womit die Anordnung der Stadt rechtskräftig wurde.
Neben der illegalen Nutzung des Raumes stellte die Stadtverwaltung auch mehrere Sicherheitsmängel und Verstöße gegen die elektrischen Vorschriften fest. Offene Elektroleitungen, ungeschützte Sicherungskästen und eine gemeinsame Stromversorgung für beide Räume ohne separate Brandschutzsektoren wurden dokumentiert. Zudem fehlen ausreichende Brandschutzeinrichtungen: Feuerlöscher sind falsch angebracht, die Lüftung unzureichend und es gibt offene Kochstellen ohne Abzug, was das Risiko für die Umgebung erhöht.
Nach Zustellung der Schließungsanordnung hat die Konditorei zwei Tage Zeit, um die Produktion freiwillig einzustellen. Sollte dies nicht geschehen, wird die örtliche Polizei die Betriebsräume versiegeln. Für Einwohner, Urlauber und Auswanderer auf Gran Canaria bedeutet die Schließung den Verlust eines kulturell und kulinarisch bedeutenden Ortes in der Altstadt von Las Palmas. Gleichzeitig zeigt der Fall die strengen Auflagen und Kontrollen beim Erhalt des historischen Stadtbilds und der Wohnqualität in Vegueta-Triana.
Die Entscheidung markiert das Ende eines langen Verfahrens und ein Beispiel für die Balance zwischen Tradition und modernen städtebaulichen Vorgaben in Gran Canarias Hauptstadt. Für Besucher der Insel lohnt sich ein letzter Besuch der Dulcería Parrilla, solange diese noch geöffnet hat, um ein Stück kanarische Backkunst aus über einem Jahrhundert zu erleben.
Quelle: laprovincia.es
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