Neue Arbeitsrechtsregelung begrenzt Kettenbefristungen auf den Kanaren – Arbeit (Arbeitsvertrag)

Neue Arbeitsrechtsregelung begrenzt Kettenbefristungen auf den Kanaren

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

7 August, 2026

In Spanien, damit auch auf den Kanarischen Inseln, dürfen Arbeitsverträge innerhalb von 24 Monaten bei derselben Firma oder Unternehmensgruppe nicht länger als 18 Monate befristet sein. Überschreitet ein Arbeitnehmer diese Grenze, wird der Arbeitsvertrag automatisch unbefristet. Diese gesetzliche Regelung trat am 30. März 2022 endgültig in Kraft und soll missbräuchliche Kettenbefristungen verhindern sowie für mehr Arbeitsplatzsicherheit sorgen.

Die Regelung ist im Artikel 15.5 des spanischen Arbeitsgesetzbuchs (Estatuto de los Trabajadores) verankert. Sie betrifft alle befristeten Verträge, die aufgrund von Produktionsumständen geschlossen werden, und stellt sicher, dass ein Arbeitsplatz, der kontinuierlich über mehrere befristete Verträge besetzt wird, als dauerhaft gilt. Bereits ab dem ersten befristeten Vertrag wird die Betriebszugehörigkeit angerechnet, sodass die Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag die gesamte Beschäftigungsdauer berücksichtigt.

Diese gesetzliche Begrenzung ist das Ergebnis mehrerer Anpassungen seit 2006. Ursprünglich wurde festgelegt, dass ein Arbeitnehmer nach 24 Monaten innerhalb von 30 Monaten Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag hat. Zwischen 2011 und 2012 war diese Regelung ausnahmsweise ausgesetzt, um die Beschäftigung in einer wirtschaftlichen Krise zu erleichtern. Der entscheidende Schritt erfolgte mit der Arbeitsrechtsreform von 2021, die den Zeitraum auf 18 Monate innerhalb von 24 Monaten reduzierte und damit die unbefristete Beschäftigung weiter stärkte.

Ausgenommen von der Regelung sind ausschließlich Ausbildungsverträge und Ersatzverträge, die speziellen gesetzlichen Vorgaben folgen. Für alle anderen befristeten Arbeitsverhältnisse gilt die 18-Monats-Grenze strikt.

Bei Verstößen gegen diese Vorschrift drohen Unternehmen empfindliche Bußgelder zwischen 1.000 und 10.000 Euro pro betroffenem Arbeitnehmer. Darüber hinaus müssen sie die betroffenen Arbeitsverhältnisse rückwirkend in unbefristete Verträge umwandeln. Die Arbeitsaufsichtsbehörde (Inspección de Trabajo) überwacht die Einhaltung dieser Bestimmungen.

Für Arbeitnehmer bedeutet die neue Regelung eine deutlich verbesserte Arbeitsplatzsicherheit. Sie müssen nicht länger mit anhaltender Unsicherheit durch befristete Verträge rechnen, sofern sie über die zulässige Höchstdauer hinaus beschäftigt sind. Für Unternehmen auf den Kanaren und in ganz Spanien bedeutet sie allerdings, dass sie ihre Personalplanung und Vertragsgestaltung anpassen müssen, um hohe Strafen zu vermeiden. Die Regelung zwingt Unternehmen, befristete Verträge gezielter und verantwortungsvoller einzusetzen.

Die Neuregelung stellt somit eine wichtige Änderung im spanischen Arbeitsmarkt dar, die die Beschäftigungsverhältnisse langfristig stabilisiert. Unternehmen sollten die aktuellen Fristen und Vorgaben genau prüfen, um sich entsprechend anzupassen. Arbeitnehmer profitieren von mehr Transparenz und Schutz bei der Vertragsgestaltung, was besonders auf den Kanaren, wo viele Branchen auf befristete Arbeitsverträge setzen, von großer praktischer Bedeutung ist.

Quelle: laprovincia.es
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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