Ab dem Jahr 2026 tritt in Spanien eine wichtige Änderung bei der Führerscheinverlängerung für ältere Fahrer in Kraft. Die Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) verkürzt die Gültigkeitsdauer des Führerscheins für Fahrer im Alter von 65 bis 70 Jahren auf fünf Jahre. Diese Maßnahme soll durch häufigere medizinische Untersuchungen die Verkehrssicherheit erhöhen. Bislang konnten viele Senioren ihren Führerschein bis zu zehn Jahre lang nutzen, bevor eine Verlängerung erforderlich war.
Die neuen Regelungen betreffen alle Führerscheinklassen, darunter die gängigen Klassen AM, A1, A2, A und B. Für professionelle Fahrer von Lastkraftwagen und Bussen (Klassen C, C1, D, D1 sowie deren Kombinationen) wird die Gültigkeit auf drei Jahre begrenzt. Ab dem 70. Lebensjahr entfällt die Verwaltungsgebühr für die Führerscheinverlängerung, die medizinische Untersuchung bleibt jedoch verpflichtend. Diese Untersuchung muss in einem von der DGT zugelassenen Zentrum durchgeführt werden, das die Ergebnisse direkt an die Verkehrsbehörde übermittelt. Zudem können Fahrer ab 70 Jahren die Verlängerung ohne vorherige Terminvereinbarung beantragen.
Diese Änderungen gelten landesweit, somit auch auf den Kanarischen Inseln. Dort sind insbesondere ältere Einwohner, ausländische Residenten sowie Urlauber betroffen, die sich länger auf den Inseln aufhalten. Die häufigeren medizinischen Untersuchungen sollen sicherstellen, dass die körperlichen und geistigen Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Fahrzeugs erhalten bleiben. Die Kosten für die Pflichtuntersuchung trägt der Fahrer weiterhin selbst, auch wenn ab 70 Jahren keine Verwaltungsgebühr mehr anfällt.
Die medizinischen Tests umfassen standardisierte psychotechnische Prüfungen, bei denen Seh- und Hörvermögen, Koordination, Reflexe sowie der kognitive Zustand überprüft werden. Nur wenn diese Tests bestanden werden, kann der Führerschein verlängert werden. Ein generelles Fahrverbot aufgrund des Alters gibt es in Spanien nicht. Die DGT bewertet die Fahrtauglichkeit individuell anhand des Gesundheitszustands und nicht anhand des Geburtsdatums.
Die neuen Regelungen betreffen konkret Fahrer, die im Jahr 2026 das 65. oder 70. Lebensjahr vollenden. Das sind Personen, die 1961 beziehungsweise 1956 geboren wurden. Für sie gelten dann die verkürzten Verlängerungsfristen und die geänderten Gebührenregelungen. Die DGT und der Automobilclub RACE weisen darauf hin, dass es keine automatische Altersgrenze für das Fahren gibt, sondern die medizinische Eignung entscheidend ist. Die häufigeren Überprüfungen sollen altersbedingte Risiken im Straßenverkehr reduzieren.
Für Pendler und Berufskraftfahrer auf den Kanarischen Inseln bedeutet dies, dass sie künftig häufiger Termine bei zugelassenen Prüfzentren wahrnehmen müssen, um ihre Fahrtauglichkeit nachzuweisen. Auch Urlauber über 65 Jahre, die sich länger auf den Inseln aufhalten, sollten die neuen Anforderungen beachten, um ihre Mobilität nicht einzuschränken. Die DGT plant, in den kommenden Monaten weitere Informationen und praktische Hinweise bereitzustellen, um den Übergang für alle Betroffenen zu erleichtern.
Quelle: laprovincia.es
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