Ein neues System zur Kostenbeteiligung an Medikamenten ist seit diesem Monat in Spanien in Kraft. Der spanische Ministerrat hat ein Reformgesetz verabschiedet, das die Regelungen zur Arzneimittelverordnung grundlegend ändert. Ziel dieser Maßnahme ist es, die finanzielle Belastung für Millionen von Bürgern, insbesondere für einkommensschwache Gruppen und chronisch Kranke, zu reduzieren. Laut Schätzungen des Gesundheitsministeriums wird diese Reform die Familien in Spanien um insgesamt 265,63 Millionen Euro entlasten.
Das neue Modell ersetzt das seit 2012 geltende System, das lediglich drei Einkommensstufen für Erwerbstätige vorsah. Die Reform führt nun sechs Einkommensstufen ein, um eine gerechtere Verteilung der Kosten zu gewährleisten. Dies soll sicherstellen, dass Menschen mit chronischen Erkrankungen oder mehreren Medikamenten nicht aus finanziellen Gründen ihre Behandlungen abbrechen müssen. Das Gesetz muss innerhalb eines Monats vom spanischen Parlament bestätigt werden.
Die neuen Regelungen unterscheiden sich erheblich von den vorherigen Vorgaben. Zuvor zahlten Personen mit einem Einkommen unter 18.000 Euro 40 % der Medikamentenkosten, während die oberen Einkommensgruppen bis zu 60 % zahlen mussten, ohne monatliche Obergrenze. Mit der neuen Regelung gelten nun folgende Beitragssätze und Höchstgrenzen für die verschiedenen Einkommensstufen:
– **Bis 9.000 Euro**: 40 % Eigenanteil, maximal 8,23 Euro pro Monat.
– **9.000 bis 17.999 Euro**: 40 % Eigenanteil, maximal 18,52 Euro pro Monat.
– **18.000 bis 34.999 Euro**: Reduzierung des Eigenanteils auf 45 %, maximal 61,75 Euro pro Monat.
– **35.000 bis 59.999 Euro**: 45 % Eigenanteil, ohne monatliche Obergrenze.
– **60.000 bis 99.999 Euro**: 50 % Eigenanteil, ohne Obergrenze.
– **Über 100.000 Euro**: 60 % Eigenanteil, ohne Obergrenze.
Auch für Rentner gibt es Anpassungen. Diese behalten im Allgemeinen die bisherigen reduzierten Beitragssätze, jedoch wurden die monatlichen Höchstgrenzen für die niedrigeren Renten angepasst. Neu ist ein Intervall für Renten unter 18.000 Euro, die nun nur 10 % der Kosten mit einem Maximum von 8,23 Euro pro Monat zahlen müssen. Die Renten zwischen 18.000 und 59.999 Euro haben einen Eigenanteil von 10 % mit einer maximalen Grenze von 13,37 Euro pro Monat, während Rentner mit einem Einkommen über 100.000 Euro weiterhin 60 % zahlen müssen, jedoch mit einem Höchstbetrag von 61,75 Euro.
Ein weiterer wichtiger Aspekt dieser Reform ist die automatische Rückerstattung von übersteigenden Zahlungen. Sollte ein Bürger den monatlichen Höchstbetrag überschreiten, wird die zuständige autonome Gemeinschaft den Überschuss innerhalb von maximal sechs Monaten zurückerstatten. Zudem bleiben bestimmte vulnerable Gruppen von der Zahlung ganz befreit, darunter Empfänger des Mindestlebensunterhalts und Personen mit anerkannten Behinderungen.
Diese Reform könnte für viele Deutsche, Österreicher und Schweizer, die in Spanien leben oder dort Urlaub machen, von Bedeutung sein, da sie die Kosten für Medikamente erheblich senken könnte. Wer regelmäßig auf Medikamente angewiesen ist, sollte sich über die neuen Regelungen informieren, um von den finanziellen Entlastungen zu profitieren.
Quelle: diariodeavisos.elespanol.com
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