Seit dem Inkrafttreten der spanischen Tierschutzgesetzgebung im Jahr 2023 sind Hundehalter im gesamten Land verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihre Vierbeiner abzuschließen. Diese gesetzliche Neuerung betrifft auch die Kanarischen Inseln und bringt für Hundehalter klare Pflichten mit sich. Die Versicherung soll Schäden abdecken, die Hunde Dritten zufügen können, und dient dazu, Haftungsrisiken finanziell abzusichern.
Die neue Regelung ist Teil des Gesetzes 7/2023 zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren, das einen einheitlichen Mindeststandard für den Tierschutz in ganz Spanien definiert. Ziel der Versicherungspflicht ist es, die Sicherheit für Passanten und Tierbesitzer gleichermaßen zu erhöhen, indem finanzielle Schadensersatzansprüche unmittelbar abgesichert werden. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die wachsende Bedeutung von Tierschutz und die steigende Zahl von Haustieren in spanischen Haushalten.
Die praktische Umsetzung der Versicherungspflicht gestaltet sich jedoch regional unterschiedlich. Während das nationale Gesetz die Versicherung für alle Hunde vorschreibt, haben die einzelnen Autonomen Gemeinschaften und Gemeinden eigene Regelungen und Fristen, was die Handhabung uneinheitlich macht. Auf den Kanaren ist die Umsetzung an die lokalen Vorschriften angepasst, die sich meist an den Vorgaben des nationalen Gesetzes orientieren.
Bereits vor dem neuen Bundesgesetz hatten einige Regionen Spaniens, darunter Madrid, das Baskenland, Katalonien, Navarra und Asturien, eine Versicherungspflicht für Hunde eingeführt. Dort ist die neue Regelung eher eine Bestätigung bereits etablierter Vorschriften. Auf den Kanaren gab es bislang keine flächendeckende Versicherungspflicht für alle Hunde, sodass die neue Gesetzgebung hier eine bedeutende Änderung für Hundebesitzer darstellt.
Für viele Tierhalter auf den Inseln kann die Versicherungspflicht jedoch weniger belastend sein als befürchtet. Viele Hausratversicherungen enthalten bereits eine Haftpflichtkomponente, die auch Schäden durch Haustiere deckt, sofern die Tiere im Vertrag angegeben sind und nicht zu den als potenziell gefährlich eingestuften Rassen gehören. Diese Hunde benötigen eine gesonderte Versicherung mit speziellen Tarifen. Wer bereits über eine solche Hausratversicherung verfügt, sollte seine Vertragsbedingungen prüfen und gegebenenfalls anpassen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Wer einen Hund über offizielle Kanäle wie Tierheime oder anerkannte Schutzvereine adoptiert, erhält teilweise eine temporäre Haftpflichtversicherung bei der Übergabe. Dennoch liegt die Verantwortung, die Versicherung aktuell zu halten, den Mikrochip-Daten zu pflegen und die Vertragsverlängerung sicherzustellen, immer beim Hundehalter. Die Registrierung des Tieres im jeweiligen regionalen Identifikationsregister ist ebenfalls verpflichtend und Voraussetzung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Für Urlauber auf den Kanaren, die mit Hunden reisen, ist die neue Versicherungspflicht ebenfalls relevant. Reisende sollten vor Antritt ihres Aufenthalts prüfen, ob ihre bestehende Versicherung die Anforderungen in Spanien erfüllt. Andernfalls drohen bei Schadensfällen hohe Kosten und rechtliche Konsequenzen. Für Auswanderer und Neuansiedler mit Hund bedeutet die Gesetzesänderung, dass sie sich zeitnah um eine passende Haftpflichtversicherung kümmern müssen, um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Insgesamt stellt die Einführung der Versicherungspflicht für Hunde auf den Kanarischen Inseln einen wichtigen Schritt zu mehr Tierschutz und Sicherheit im öffentlichen Raum dar. Die Herausforderung liegt nun darin, die Bevölkerung umfassend zu informieren und die Umsetzung auf den Inseln einheitlich zu gestalten, damit alle Hundehalter ihre Verantwortung kennen und erfüllen können.
Quelle: diariodeavisos.elespanol.com
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