Neuer Grad III+ für Menschen mit hoher Abhängigkeit in Kanaren – Leben (Senioren)

Neuer Grad III+ für Menschen mit hoher Abhängigkeit in Kanaren

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

11 Mai, 2026

Ab dem 11. Mai können Personen mit hohen Unterstützungsbedarfen den neuen Grad III+ der Abhängigkeit beantragen. Diese Kategorie zielt darauf ab, die Versorgung für Menschen mit schweren und komplexen Erkrankungen, wie beispielsweise Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), zu verbessern. Der Grad III+ richtet sich an Personen, die umfassende Unterstützung im Alltag benötigen und eine ständige Überwachung oder intensive Pflege erfordern. Damit wird eine längst überfällige Lücke im Abhängigkeitssystem der Kanaren geschlossen, die insbesondere Familien mit betroffenen Angehörigen zugutekommt.

Der entsprechende regulatorische Erlass, das Dekret 2/2026 vom 9. März, wurde am 24. März vom Parlament verabschiedet. Es stellt eine wesentliche Reform des Abhängigkeitssystems auf den Kanaren dar, die eine schnellere, individuellere und kompatible Unterstützung gewährleisten soll. Diese Reform ist besonders in einer Region wie den Kanaren wichtig, wo viele Deutsche leben, die möglicherweise mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind. Die neue Regelung ermöglicht es, verschiedene Hilfsressourcen zu kombinieren und die häusliche Pflege zu stärken, um rechtliche Lücken zu schließen und eine sofortige intensive Betreuung zu garantieren.

Die finanziellen Leistungen können bis zu 9.859 Euro pro Monat betragen, um intensive Unterstützungsleistungen im eigenen Zuhause zu finanzieren. Diese Summe stellt für viele Familien eine erhebliche Entlastung dar, insbesondere für die, die bereits mit den hohen Kosten von Pflege und medizinischer Versorgung kämpfen. Um Anspruch auf den Grad III+ zu haben, müssen Antragsteller mindestens zwei von drei festgelegten Bedingungen erfüllen, darunter die Notwendigkeit einer kontinuierlichen mechanischen Beatmung oder eine erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität. Dies schafft einen klaren Rahmen, der es den Betroffenen erleichtert, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Für den Zugang zum Grad III+ ist es erforderlich, zuvor einen Grad III der Abhängigkeit anerkannt zu bekommen. Personen, die bereits einen niedrigeren Grad haben, müssen eine Neubewertung beantragen. Diejenigen ohne anerkannten Abhängigkeitsstatus müssen zunächst eine Bewertung beantragen. Der Antrag kann über die Sozialarbeiterin im Krankenhaus oder direkt über die elektronische Plattform der Regierung der Kanaren erfolgen. Diese digitale Lösung ist besonders vorteilhaft, da sie den Prozess für viele erleichtert, die möglicherweise Sprachbarrieren überwinden müssen oder nicht vor Ort sein können.

Mit dieser Maßnahme bekräftigt die Regierung ihr Engagement für die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen in Abhängigkeitssituationen. Insbesondere für die deutschsprachige Gemeinschaft auf den Kanaren ist diese Reform von großer Bedeutung, da sie nicht nur die Versorgung verbessert, sondern auch die Integration in das Gesundheitssystem erleichtert. Die Unterstützung für Angehörige und Betroffene wird dadurch spürbar gestärkt, was in einer Region, die viele Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturen vereint, eine positive Entwicklung darstellt. Die Hoffnung ist, dass mit diesen neuen Regelungen nicht nur die Pflegequalität steigt, sondern auch das gesellschaftliche Bewusstsein für die Herausforderungen, mit denen Menschen in Abhängigkeitssituationen konfrontiert sind, geschärft wird.

Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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