Seit dem Inkrafttreten der Ley 7/2023 zur Tierschutzgesetzgebung auf den Kanarischen Inseln ist es offiziell: Hunde und Katzen dürfen nicht dauerhaft auf Balkonen, Terrassen oder in Fahrzeugen gehalten werden. Diese Regelung zielt darauf ab, die Lebensbedingungen von Haustieren zu verbessern und deren Wohlbefinden zu fördern. Die neue Gesetzgebung, die seit 2023 in Kraft ist, verbietet es, Haustiere in diesen Bereichen als ständigen Aufenthaltsort zu halten, auch wenn sie gelegentlich dort sein dürfen.
Artikel 27 der Gesetzgebung legt klar fest, dass die Gewöhnung von Hunden und Katzen an Balkone, Terrassen, Dachflächen oder vergleichbare Orte untersagt ist, wenn diese als ihre permanente Umgebung genutzt werden. Besonders problematisch wird es, wenn die Tiere dort isoliert, angekettet oder ohne Zugang zur Wohnung gehalten werden. Laut der neuen Vorschrift dürfen Haustiere nicht länger als drei Tage ohne Aufsicht bleiben, bei Hunden reduziert sich diese Frist auf 24 Stunden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Tiere nicht unnötig leiden oder gestresst werden, was zu physischen und psychischen Schäden führen kann.
Der rechtliche Hintergrund dieser Regelung basiert auf der Anerkennung von Tieren als fühlende Wesen. Diese Auffassung wurde im Zuge einer Reform des Zivilgesetzbuches durch die Gesetzgebung 17/2021 verankert. Die Ley 7/2023 baut darauf auf und konkretisiert die Maßnahmen zum Schutz und Wohlergehen von Tieren. Die neuen Vorschriften stellen sicher, dass Haustierbesitzer ihre Tiere in angemessenen Lebensbedingungen halten und deren Bedürfnisse ernst nehmen.
Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann schwerwiegende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Verstößen gegen die neuen Regelungen können Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Insbesondere die dauerhafte Unterbringung von Haustieren in unzulässigen Bereichen wird als schwere Ordnungswidrigkeit eingestuft. In besonders gravierenden Fällen, wie der Vernichtung eines Tieres, können die Strafen sogar bis zu 200.000 Euro betragen.
Zusätzlich zu den Geldbußen sieht die Gesetzgebung auch weitere Maßnahmen vor. Dazu gehören die Beschlagnahme des Tieres, die Verpflichtung zu Schulungen im Bereich Tierschutz und die mögliche Entziehung des Rechts zur Tierhaltung. Bei schweren Verstößen kann die Entziehung bis zu fünf Jahre betragen, während sie bei sehr schweren Vergehen sogar bis zu zehn Jahre andauern kann. Die genaue Anwendung der Strafen richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls.
Für deutsche, österreichische und Schweizer Urlauber sowie Auswanderer auf den Kanaren bedeutet diese Gesetzgebung eine wichtige Veränderung im Umgang mit Haustieren. Sie sollten sich über die neuen Vorschriften informieren, um mögliche Bußgelder zu vermeiden und das Wohl ihrer Tiere sicherzustellen. Die Gesetzgebung spiegelt ein wachsendes Bewusstsein für Tierschutz und das Wohlbefinden von Haustieren wider und setzt einen klaren Rahmen für verantwortungsvolle Tierhaltung auf den Kanarischen Inseln.
Quelle: diariodeavisos.elespanol.com
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