94 Kanaren nutzten seit 2021 das Recht auf Sterbehilfe – 16 Fälle 2025 – Gesundheit (Krankenhaus)

94 Kanaren nutzten seit 2021 das Recht auf Sterbehilfe – 16 Fälle 2025

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

25 Juni, 2026

Seit Juni 2021 erlaubt das spanische Gesetz zur Regelung der Euthanasie Menschen auf den Kanarischen Inseln, die medizinische Hilfe zum Sterben in Anspruch zu nehmen. Die kanarische Gesundheitsbehörde meldet, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes insgesamt 94 Personen diesen Weg gewählt haben. Allein im Jahr 2025 wurden 16 Sterbehilfeleistungen registriert, davon zehn in der Provinz Las Palmas und sechs in der Provinz Santa Cruz de Tenerife.

Die Sterbehilfe ist in Spanien als individuelles und kostenfreies Recht im nationalen Gesundheitssystem verankert. Die medizinische Unterstützung erfolgt durch qualifizierte Fachkräfte, die dabei auf Leitlinien und Protokolle zurückgreifen, um die Patienten und deren Angehörige einfühlsam zu begleiten. Die Kanarische Gesundheitsbehörde (Servicio Canario de Salud, SCS) stellt verschiedene Instrumente bereit, um eine fachgerechte und sorgfältige Umsetzung der Sterbehilfe sicherzustellen.

Die meisten Antragsteller leiden an schweren, unheilbaren Krankheiten. Mit 44,68 Prozent dominieren Krebserkrankungen, gefolgt von neurologischen Leiden mit 32,77 Prozent. Patienten mit mehreren Krankheiten machen 8,09 Prozent der Fälle aus, Atemwegserkrankungen 5,53 Prozent, muskuloskelettale Leiden 2,55 Prozent und Herz-Kreislauf-Erkrankungen 0,85 Prozent. Seit Einführung der Regelung wurden 235 Anträge bearbeitet. 60 Prozent davon kamen aus der stationären Versorgung, 39,1 Prozent aus der hausärztlichen Betreuung und 0,1 Prozent aus Pflegeheimen.

Die Anträge verteilen sich auf verschiedene medizinische Fachbereiche: 43,72 Prozent der Patienten suchten ihren Hausarzt auf, 17,32 Prozent einen Neurologen. Weitere Fachärzte wie Internisten und Onkologen waren ebenfalls beteiligt. In 61,7 Prozent der Fälle erfolgte die Sterbehilfe im Krankenhaus, 37,2 Prozent wählten die häusliche Umgebung und 1,1 Prozent die Pflegeeinrichtung.

Das typische Profil der Antragsteller zeigt ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis mit 120 Männern und 115 Frauen. Das Durchschnittsalter liegt bei 67 Jahren, wobei der Altersbereich zwischen 60 und 69 Jahren am stärksten vertreten ist. Die 16 Sterbehilfeleistungen im Jahr 2025 entsprechen 0,09 Prozent aller Todesfälle auf den Kanaren, was etwa einem Fall pro 1.162 Verstorbenen entspricht. In der Provinz Las Palmas liegt die Quote bei 0,11 Prozent, in Santa Cruz de Tenerife bei 0,06 Prozent.

Um die Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen Antragsteller volljährig, bei klarem Bewusstsein und an einer schweren, unheilbaren oder schwerwiegenden chronischen Erkrankung leiden, die von einem Arzt bestätigt wurde. Zudem sind zwei schriftliche, freiwillige Anträge mit mindestens 15 Tagen Abstand erforderlich. Die gesetzlichen Vorgaben regeln auch die Pflichten des medizinischen Personals und die Verantwortung der Behörden, um den Schutz und die Rechte der Betroffenen sicherzustellen.

Ein wichtiger Bestandteil der Regelung ist die sogenannte „Manifestación Anticipada de Voluntad“ (MAV), das Vorausverfügungsdokument. Darin können Menschen festhalten, welche medizinischen Maßnahmen sie am Lebensende wünschen oder ablehnen – darunter auch die Sterbehilfe. Das Dokument erlaubt es zudem, Vertrauenspersonen zu benennen, die als Vertreter die Einhaltung der festgelegten Wünsche überwachen.

Die MAV kann kostenlos bei speziell geschulten Beamten der Gesundheitsbehörde oder bei Notaren des Kanarischen Notarkollegiums erstellt werden. Termine lassen sich telefonisch über die Nummer 012 (oder 928 301 012 / 922 470 012) vereinbaren. Dieses Instrument erleichtert es den Menschen, ihre Entscheidungen zum Lebensende rechtlich verbindlich festzuhalten und sicherzustellen, dass diese respektiert werden, wenn sie selbst nicht mehr sprechen können.

Für Bewohner, Urlauber und Auswanderer auf den Kanaren bedeutet die Einführung der Sterbehilfe eine bedeutende Erweiterung der Patientenrechte. Die Zahl der Anträge und durchgeführten Leistungen zeigt, dass das Angebot von immer mehr Menschen genutzt wird. Die Gesundheitsdienste der Inseln haben sich auf die neuen Anforderungen eingestellt und gewährleisten eine medizinisch verantwortungsvolle Begleitung am Lebensende.

Quelle: www3.gobiernodecanarias.org
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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