Spanien erweitert Frühverrentung für Schwerbehinderte ab 56 Jahren ohne Rentenabschläge – Politik (Fallback Gobierno)

Spanien erweitert Frühverrentung für Schwerbehinderte ab 56 Jahren ohne Rentenabschläge

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

28 Juni, 2026

Die spanische Sozialversicherung hat eine bedeutende Neuerung für Menschen mit Behinderungen beschlossen: Ab sofort können Betroffene mit bestimmten Erkrankungen bereits mit 56 Jahren in den Ruhestand gehen – und zwar ohne Abschläge auf ihre Rente. Diese Regelung betrifft Arbeitnehmer, die eine anerkannte Behinderung von mindestens 45 Prozent aufweisen und deren Krankheit erheblich ihre Arbeitsfähigkeit einschränkt.

Die jüngste Änderung erweitert die Liste der Krankheiten, die eine solche vorzeitige und volle Rente ermöglichen, um elf neue Pathologien. Damit reagiert die Sozialversicherung auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen, deren gesundheitliche Einschränkungen eine längere Erwerbstätigkeit erschweren oder unmöglich machen. Nach Schätzungen der Regierung könnten rund 50.000 Personen von dieser Erweiterung profitieren, sobald die Anpassung des Real Decreto 1851/2009 wirksam wird.

Um die vorzeitige Rente beanspruchen zu können, müssen Betroffene mindestens 15 Jahre in die Sozialversicherung eingezahlt haben. Innerhalb dieses Zeitraums sind mindestens fünf Jahre mit der jeweiligen Krankheit und der anerkannten Behinderung von mindestens 45 Prozent nachzuweisen. Zudem muss der Antragsteller zum Zeitpunkt der Beantragung entweder aktiv berufstätig sein oder sich in einer vergleichbaren Situation befinden, die als versichert gilt.

Der entscheidende Vorteil dieser Regelung liegt darin, dass die vorgezogene Rente ohne Kürzungen erfolgt. Im Gegensatz zu anderen Formen der Frühverrentung, bei denen Abschläge auf die Rentenzahlungen üblich sind, wird hier die Zeit vor der regulären Altersgrenze voll angerechnet. Das bedeutet, die Höhe der Rente bleibt unverändert, obwohl der Renteneintritt bis zu zehn Jahre früher erfolgt.

Diese Ausnahme im spanischen Rentensystem berücksichtigt die besonderen Lebensumstände von Menschen mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen. Die Möglichkeit, bereits mit 56 Jahren ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand zu gehen, soll ihnen eine angemessene Absicherung bieten und die Belastungen durch eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit ausgleichen.

Für Bewohner der Kanarischen Inseln, die von diesen Neuerungen profitieren möchten, bedeutet das konkret mehr Planungssicherheit. Wer aufgrund einer schweren Erkrankung hier lebt, kann nun die vorzeitige Rente beantragen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt sowohl für Einheimische als auch für Auswanderer, die in Spanien sozialversichert sind. Urlauber sind von dieser Regelung nicht betroffen, da sie keine dauerhafte Versicherungszeit in Spanien vorweisen.

Die Sozialversicherung empfiehlt, sich frühzeitig über die individuellen Ansprüche zu informieren und die notwendigen Nachweise der Behinderung sowie der Erkrankung sorgfältig vorzubereiten. Die Umsetzung der neuen Regelung erfolgt durch die Aktualisierung des Anhangs im Real Decreto 1851/2009, das die Bedingungen für die Frühverrentung bei Schwerbehinderung regelt. Die Veränderung verdeutlicht den politischen Willen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen eine bessere soziale Absicherung zu bieten und langfristig die soziale Integration zu fördern.

Quelle: laprovincia.es
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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