Die Anzahl der touristisch genutzten Ferienwohnungen in Spanien ist nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und der Einführung eines einheitlichen Registers für Kurzzeitvermietungen merklich zurückgegangen. Von einem Höchststand von rund 400.000 Ferienwohnungen in den Jahren 2021 bis 2024 sank die Zahl im Jahr 2025 auf etwa 355.000 und lag im Mai 2026 bei 341.001 Angeboten auf Online-Plattformen. Diese Entwicklung ist eine direkte Folge der neuen gesetzlichen Regelungen, die den Wohnungsmarkt entlasten und Eigentümergemeinschaften mehr Kontrolle über die Nutzung von Wohnungen als Ferienunterkünfte geben.
Der Boom der Ferienwohnungen hatte in den vergangenen Jahren vor allem in touristisch stark frequentierten Regionen wie den Kanarischen Inseln zu einem erheblichen Anstieg der touristischen Wohnungsangebote geführt. Dieses Wachstum trug zu steigenden Wohnungspreisen und einem angespannten Wohnungsmarkt bei. Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, die am 3. April 2025 in Kraft trat, verlangt nun die ausdrückliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, wenn eine Wohnung künftig als Ferienobjekt genutzt werden soll. Dies gibt Nachbarn und Verwaltung mehr Einfluss und ermöglicht es, neue Ferienwohnungen in Wohngebäuden wirksam einzuschränken.
Parallel dazu wurde im Dezember 2024 ein einheitliches Register für Kurzzeitvermietungen eingeführt, das sicherstellen soll, dass nur registrierte Ferienwohnungen legal auf Plattformen wie Airbnb oder Booking angeboten werden dürfen. Dieses Instrument erleichtert den Austausch von Informationen zwischen Eigentümern, Plattformen und Behörden, um illegale Vermietungen zu erkennen und zu verhindern. Allerdings wurde der zentrale Aspekt des Registers vom Obersten Gerichtshof teilweise aufgehoben, da er in die Zuständigkeiten der autonomen Regionen eingreift. Die digitale Anlaufstelle und der Datenaustausch mit den Plattformen bleiben jedoch bestehen, sodass eine gewisse Kontrolle erhalten bleibt.
Die statistische Entwicklung zeigt, dass zwischen Mai 2025 und November 2025 mehr als 52.000 Ferienwohnungen aus den Online-Angeboten verschwanden. Auch wenn nicht alle diese Wohnungen automatisch in den regulären Wohnungsmarkt zurückkehrten, ist der Rückgang im sichtbaren Angebot auf den Plattformen deutlich spürbar. Im Mai 2026 machten die registrierten Ferienwohnungen 1,28 Prozent des gesamten spanischen Wohnungsbestands aus, was einen spürbaren Rückgang gegenüber den Vorjahren darstellt.
Um den Wohnungsmarkt weiter zu entlasten, fördert der Staat im Rahmen des Plan Estatal de Vivienda 2026–2030 Maßnahmen zur Umwandlung von Ferienwohnungen in bezahlbaren Wohnraum. Hierzu zählen Förderungen, mit denen autonome Gemeinschaften das Vorkaufsrecht ausüben oder Wohnungen direkt erwerben können, wobei die Finanzierung bis zu 85 Prozent des Kaufpreises betragen kann, wenn sich die Immobilie in einer besonders angespannten Region befindet. Zudem gibt es Zuschüsse von bis zu 50.400 Euro für Eigentümer, die ihre Wohnung für sieben Jahre an die öffentliche Hand vermieten und damit bezahlbaren Wohnraum schaffen.
Für die Kanarischen Inseln, die als stark touristische Region besonders von den Entwicklungen auf dem Ferienwohnungsmarkt betroffen sind, bedeutet dies eine mögliche Entspannung des Wohnungsmarktes. Die Reformen dämpfen das Wachstum der Ferienwohnungen und können so die Verfügbarkeit von dauerhaftem Wohnraum verbessern. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie die Autonomieregionen die teilweise aufgehobenen gesetzlichen Vorgaben umsetzen und wie sich der Markt unter der neuen Regulierung weiterentwickelt. Für Eigentümer, Mieter und Urlauber ist die weitere Entwicklung relevant, da sie Einfluss auf Angebot, Preise und Wohnqualität in den beliebten Urlaubsregionen hat.
Quelle: laprovincia.es
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