Audiencia Nacional bestätigt Lizenzentzug eines Sicherheitsmitarbeiters aus Teneriffa wegen Gewaltverurteilung – Behörden…

Audiencia Nacional bestätigt Lizenzentzug eines Sicherheitsmitarbeiters aus Teneriffa wegen Gewaltverurteilung

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

20 Juli, 2026

Die Audiencia Nacional hat kürzlich die Entscheidung der spanischen Polizei bestätigt, einem Sicherheitsmitarbeiter aus Teneriffa die Lizenz zur Ausübung seiner Tätigkeit zu entziehen. Grund für diese Maßnahme ist eine Verurteilung aus dem Jahr 2021 wegen häuslicher Gewalt, Körperverletzung und familiärer Misshandlung. Die Lizenzentziehung wurde zunächst im Mai 2023 von der Dirección General de la Policía des Innenministeriums verfügt und bleibt weiterhin gültig.

Die rechtliche Grundlage für diese Entscheidung liegt im spanischen Gesetz, das Sicherheitskräften mit Vorstrafen wegen vorsätzlicher Straftaten, insbesondere Gewaltverbrechen, den Erhalt oder die Verlängerung der erforderlichen Lizenz untersagt. Im vorliegenden Fall erfüllte der Betroffene diese Voraussetzungen nicht, da er im Jahr 2021 für häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt sowie weitere Misshandlungen verurteilt wurde. Die Strafe umfasste damals 30 Tage gemeinnütziger Arbeit, ein achtmonatiges Waffenverbot sowie ein sechsmonatiges Kontakt- und Annäherungsverbot gegenüber dem Opfer.

Im Verfahren vor der Audiencia Nacional hatte der Sicherheitsmitarbeiter gegen den Entzug der Lizenz geklagt und argumentierte, dass durch die Einsicht in seine Vorstrafenakte seine Grundrechte, insbesondere das Recht auf Privatsphäre, verletzt worden seien. Er berief sich dabei auf eine angebliche Missachtung der Datenschutzgesetze, da ein Beamter auf das Zentralregister der Verurteilten zugegriffen habe.

Die Abogada del Estado widersprach diesen Einwänden und erklärte, die Entscheidung des Innenministeriums sei rechtmäßig. Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass Sicherheitsmitarbeiter ihre Lizenz verlieren, wenn sie die festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllen. Der Zugriff auf das Strafregister sei durch eine entsprechende Erlaubnis gedeckt, zumal die Frist zur Löschung der Vorstrafe noch nicht erreicht war.

Die Audiencia Nacional bestätigte diese Auffassung und wies die Einwände des Klägers zurück. Das Urteil unterstreicht, dass die gesetzlichen Bestimmungen strikt angewendet werden, um die Sicherheit im privaten Sicherheitssektor zu gewährleisten und insbesondere Schutz vor Gewalt sicherzustellen. Für den betroffenen Sicherheitsmitarbeiter besteht weiterhin die Möglichkeit, gegen das Urteil beim Tribunal Supremo, dem obersten spanischen Gerichtshof, Berufung einzulegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt die Lizenzentziehung wirksam, was auch Auswirkungen auf die Sicherheitsbranche auf den Kanaren hat und verdeutlicht, dass Vorstrafen wegen Gewaltverbrechen mit der Ausübung dieser Tätigkeit unvereinbar sind.

Quelle: diariodeavisos.elespanol.com
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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