Spanien plant neue Steuerregeln für Vermieter: Mietsenkungen werden belohnt, Mietsteigerungen bestraft auf Kanaren (Steuer…

Spanien plant neue Steuerregeln für Vermieter: Mietsenkungen werden belohnt, Mietsteigerungen bestraft

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

27 Juli, 2026

Die spanische Regierung bereitet eine weitreichende Änderung bei der Besteuerung von Mieteinnahmen vor, die auch für die Kanarischen Inseln Bedeutung hat. Ein geplanter Regierungsbeschluss sieht vor, private Vermieter steuerlich zu bestrafen, wenn sie die Mietpreise bei Neuverträgen deutlich erhöhen, und gleichzeitig Vermieter zu belohnen, die die Mieten einfrieren oder senken. Die geplanten Anpassungen betreffen die Einkommensteuer (IRPF) und sollen die bisherigen Anreize aus dem Wohnraumgesetz von 2023 landesweit ausweiten.

Das bisherige Gesetz förderte bereits Mietsenkungen mit Steuervergünstigungen von bis zu 90 Prozent, allerdings nur in sogenannten angespannten Wohnungsmärkten, die von den autonomen Gemeinschaften definiert und erklärt wurden. Außerhalb dieser Gebiete blieben die Steuerreduzierungen bei maximal 50 Prozent. Da zahlreiche Regionen, insbesondere diejenigen unter konservativer Führung, die Definition solcher Zonen ablehnten, blieb die Anwendung der Vorteile territorial eingeschränkt und konzentrierte sich vor allem auf wenige Regionen wie Katalonien, Navarra und das Baskenland.

Der neue Entwurf hebt diese Beschränkung auf. Steuerliche Vorteile bei Mietsenkungen sollen künftig unabhängig vom Standort der Immobilie gelten – also auch auf den Kanaren, wo der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. Gleichzeitig wird ein abgestuftes System eingeführt, das Vermieter mit steigenden Mietpreisen bei Neuverträgen steuerlich benachteiligt. So sinkt die Steuerermäßigung mit der Höhe der Mietsteigerung: Bei einer Erhöhung bis 5 Prozent reduziert sich die Vergünstigung auf 40 Prozent, bei einer Steigerung über 20 Prozent liegt sie nur noch bei 15 Prozent. Bei unveränderten oder gesenkten Mieten gibt es dagegen Steuerermäßigungen zwischen 50 und 100 Prozent, abhängig von der Höhe der Reduzierung und weiteren Bedingungen.

Wichtig ist, dass diese Regelung nur für Neuverträge gilt, die nach der Einführung in Kraft treten. Laufende Mietverträge und deren jährliche Anpassungen bleiben unberührt. Die Steuerermäßigungen beziehen sich auf die Nettomieteinnahmen nach Abzug von Kosten. Für Vermieter, die die Miete nach Ablauf der Mindestvertragsdauer oder bei Vertragsverlängerungen senken, sind zusätzliche Vergünstigungen vorgesehen.

Die Reform signalisiert einen politischen Willen, den Wohnungsmarkt landesweit zu regulieren und bezahlbaren Wohnraum zu fördern. Gerade auf den Kanarischen Inseln, wo Wohnraum knapp und Mietpreise hoch sind, könnten die neuen steuerlichen Anreize zu einer Entspannung auf dem Mietmarkt beitragen. Vermieter haben künftig einen finanziellen Anreiz, die Mieten stabil zu halten oder zu senken, während hohe Mietsteigerungen mit geringeren Steuervorteilen einhergehen.

Der Entwurf soll zeitnah vom Ministerrat verabschiedet werden. Die genaue Umsetzung und die Fristen, etwa für die Mindestmietdauer, sind bereits festgelegt: Steuervergünstigungen können bei Verträgen gelten, die nach dem 1. Oktober 2026 ihre Mindestfrist überschreiten. Die Reform wird somit mittel- bis langfristig wirksam und sollte von Mietern und Vermietern auf den Kanaren aufmerksam verfolgt werden.

Quelle: laprovincia.es
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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