Der Gemeinderat von Los Silos auf Teneriffa hat eine neue kommunale Verordnung zum Tierschutz verabschiedet, die seit dem 21. August in Kraft ist. Die Regelung verpflichtet Tierhalter, insbesondere von Hunden und Katzen, zu mehr Verantwortung im öffentlichen Raum und zu Hause. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Die Verordnung schreibt vor, dass Hundebesitzer Urin von Tieren auf öffentlichen Flächen unverzüglich mit biologisch abbaubarem Flüssigkeitsmittel reinigen müssen. Ebenso ist die sofortige Entfernung von Kot sowie die Reinigung der betroffenen Stelle verpflichtend. Das Unterlassen dieser Pflichten gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldstrafen zwischen 60 und 200 Euro geahndet werden. Wer unerlaubt Katzenkolonien füttert oder bestimmte Tierhalte- und Verkehrsregeln missachtet, riskiert ebenfalls Bußgelder in diesem Bereich.
Für schwerwiegendere Verstöße, wie die Vernachlässigung hygienischer Bedingungen, unautorisierte Zucht oder gewalttätige Trainingsmethoden, sind Strafen von 201 bis 1.500 Euro vorgesehen. Besonders gravierende Fälle, darunter Tierquälerei mit dauerhaften Schäden oder Todesfolge, sowie die Nutzung von Tieren in Kämpfen oder grausamen Veranstaltungen, können Geldbußen bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen.
Darüber hinaus regelt die Verordnung, dass Haustiere nicht dauerhaft auf Terrassen, Balkonen, Dachböden, Kellern, Höfen oder in Fahrzeugen gehalten werden dürfen. Sie müssen nachts in der Wohnung bleiben und dürfen nicht permanent angeleint sein. Wer Hunde vorübergehend anleint, muss eine Leine verwenden, die mindestens das Sechsfache der Körperlänge des Tieres misst.
Im öffentlichen Straßenverkehr müssen Hunde an einer geeigneten Leine geführt werden. Für als potenziell gefährlich eingestufte Hunde gilt zusätzlich eine Maulkorbpflicht und eine Leinenlänge von weniger als zwei Metern. Der Zugang zu Kinderspielplätzen und ausgewiesenen Spielzonen für Kinder ist für Haustiere verboten, ausgenommen sind Assistenzhunde. Das Rathaus kann weitere Sicherheitszonen bestimmen.
In Gaststätten, Hotels und ähnlichen Einrichtungen dürfen Tiere in Bereichen ohne Lebensmittelkontakt erlaubt sein. Wenn kein Zutritt gewährt wird, muss dies außen deutlich gekennzeichnet sein.
Die Verwaltung übernimmt die Verantwortung für die Betreuung von Katzenkolonien. Personen, die diese pflegen wollen, benötigen eine behördliche Genehmigung und erhalten eine entsprechende Bescheinigung. Das Füttern ohne Erlaubnis wird als geringfügiger Verstoß geahndet.
Neben Geldbußen sieht die Verordnung in schweren Fällen auch den Beschlagnahmungsbeschluss für die Tiere, ein Tierhaltungsverbot von bis zu zehn Jahren sowie vorübergehende Betriebsschließungen für tierbezogene Einrichtungen vor.
Die Verordnung wurde nach einer öffentlichen Auslegung ohne Einwände beschlossen und ersetzt seit dem 21. August die bisher gültigen Regeln in Los Silos. Für Tierhalter bedeutet dies eine klare Verschärfung der Pflichten und eine strengere Kontrolle ihres Verhaltens im Umgang mit Haustieren.
Quelle: diariodeavisos.elespanol.com
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