Die Verurteilung im Fall der Canteranos hat auf den Kanarischen Inseln erneut die Diskussion um außergerichtliche Einigungen bei Sexualstraftaten entfacht. Drei Fußballspieler wurden wegen Verbreitung von Kinderpornografie zu jeweils einem Jahr Haft verurteilt, doch diese Strafen führen nicht zum Gefängnisaufenthalt. Stattdessen mussten die Verurteilten Entschädigungen außerhalb des Gerichts zahlen und verpflichteten sich zur Teilnahme an Genderbewusstseinskursen – eine häufig angewandte Maßnahme bei solchen Fällen.
Diese Vereinbarungen werden von der Staatsanwaltschaft genehmigt und setzen die Zustimmung der Geschädigten voraus, die das Recht haben, die Entschuldigungen der Täter anzunehmen oder abzulehnen. Viele Opfer entscheiden sich für diesen Weg, um das Verfahren schnell zu beenden und eine erneute Traumatisierung durch wiederholte Schilderung der Tat zu vermeiden. Dennoch werden die ergänzenden Maßnahmen nicht immer wie vorgesehen umgesetzt.
So hat der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln im Mai eine Beschwerde beim Generalrat der Justiz eingereicht, weil auf dem Archipel seit fünf Monaten keine Programme zur Behandlung sexualstraftäterischer Täter in Freiheit angeboten werden. Grund dafür ist das Fehlen eines Abkommens mit einer entsprechenden Organisation. Eine Strafrichterin aus Santa Cruz de Tenerife wies darauf hin, dass ein rechtliches Vakuum die Durchführung dieser Resozialisierungskurse verhindert, wenn sich der Verurteilte außerhalb des Gefängnisses befindet.
Pino de la Nuez, Anwältin und Vorsitzende der Juristinnenvereinigung Themis, betrachtet die außergerichtlichen Einigungen als vorteilhaft für die Täter, nicht jedoch für die Opfer, deren Strafen dadurch reduziert werden. Sie betont, dass solche Delikte nicht mit anderen Vergehen, wie etwa Diebstahl, vergleichbar seien, da sie tiefgreifende Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung und Würde darstellen.
Auch wenn die Täter ihre Schuld eingestehen und sich entschuldigen, müssen die Opfer in der Regel vor Gericht aussagen. Im Fall der Canteranos mussten die beiden Betroffenen eigens zum Gericht kommen, während die Spieler per Videokonferenz aus ihren Wohnorten zugeschaltet wurden.
De la Nuez schlägt vor, die Zeugenaussage der Opfer nur einmal vor Gericht zuzulassen, um eine wiederholte Belastung zu vermeiden. Die derzeitigen Verfahren vermitteln oft das Gefühl von Straflosigkeit und bergen Risiken, da die moralischen Schäden und das Recht auf Wiedergutmachung bei Sexualdelikten tiefgreifend sind.
Bei Sexualgewalt gegen Minderjährige basieren laut dem Ministerium für Gleichstellung 14,52 Prozent der Verurteilungen auf solchen Einigungen. Die Geständnisse verhindern oft eine Beweisaufnahme im Prozess, sodass meist sofort rechtskräftige Urteile gefällt werden.
Die aktuelle Situation auf den Kanaren zeigt, dass trotz der gesetzlichen Möglichkeiten zur Strafmilderung und Resozialisierung der Schutz und die Anerkennung der Opferrechte noch nicht ausreichend gewährleistet sind. Die fehlenden Resozialisierungsprogramme für Täter in Freiheit und die reduzierte Strafzumessung werfen Fragen nach der Wirksamkeit und Gerechtigkeit der Strafverfolgung in Sexualdeliktsfällen auf. Die Justiz steht somit vor der Herausforderung, den Balanceakt zwischen einer schnellen Verfahrensbeendigung und dem Schutz der Opferrechte besser zu gestalten.
Quelle: laprovincia.es
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