Die Generaldirektion für Verkehr (DGT) hat erneut darauf hingewiesen, dass das Parken in nicht ausgewiesenen Bereichen auf den Kanarischen Inseln und im gesamten spanischen Staatsgebiet als schwerwiegendes Verkehrsvergehen gilt. Besonders das Abstellen von Fahrzeugen vor Garageneinfahrten, selbst wenn nur kurz, ist verboten und kann mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro geahndet werden. Die Vorschriften sehen vor, dass Garagenzufahrten frei bleiben müssen, um ein ungehindertes Ein- und Ausfahren zu gewährleisten und die Verkehrssicherheit zu garantieren. Dabei weist das Verkehrszeichen R-308 deutlich auf Halteverbote hin, speziell an offiziellen Zufahrten, die mit einer Zugangstafel gekennzeichnet sind. Das Parken an solchen Stellen wird als Verkehrsbehinderung oder Gefahr eingestuft und ist somit illegal. Neben dem Fahrer kann auch der Fahrzeughalter zur Kasse gebeten werden, wenn das Fahrzeug verbotswidrig abgestellt ist. Die Bußgelder können bei schneller Zahlung auf 100 Euro reduziert werden. Zudem sind die Verkehrsbehörden befugt, Fahrzeuge entfernen zu lassen, wenn diese den Verkehrsfluss behindern. Ein weiteres Vergehen stellt die Verwendung gefälschter Zugangsschilder dar, die mit Strafen zwischen 500 und 900 Euro geahndet werden können, abhängig von den lokalen Bestimmungen. Die DGT appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, die Beschilderung aufmerksam zu beachten und die reservierten Parkzonen zu respektieren, um Strafzahlungen zu vermeiden und einen reibungslosen Verkehrsablauf sicherzustellen. Für Bewohner und Besucher der Kanaren bedeutet dies eine erhöhte Aufmerksamkeit beim Parken, um Konflikte mit den Behörden und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.
Quelle: tenerifeweekly.com
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