Kanarische Arbeitnehmer, die in Elternzeit gehen, können von einer steuerlichen Entlastung profitieren, die zu einem höheren Nettogehalt führt. Diese Regelung betrifft insbesondere Eltern, die eine Auszeit wegen der Geburt eines Kindes nehmen. Laut der Sozialversicherung haben diese Arbeitnehmer Anspruch auf eine Erhöhung ihrer monatlichen Bezüge, sofern sie die festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
Die steuerliche Erleichterung bezieht sich auf den Einkommensteuerabzug (IRPF), der seit 2018 für Leistungen zur Geburt und Betreuung von Kindern vollständig entfällt. Der Oberste Gerichtshof hat diese Regelung bestätigt, wodurch die betroffenen Arbeitnehmer netto mehr erhalten, als es bei einem regulären Gehalt der Fall wäre. Dies geschieht, weil während der bis zu 19-wöchigen Elternzeit keine IRPF-Abzüge auf die Leistungen angewendet werden.
Die Höhe der Leistung beträgt 100 % der regulären Beitragsbasis des Arbeitnehmers. Dies kann je nach vorherigem Gehalt und üblicher Steuerklasse zu einer monatlichen Erhöhung von mehreren Hundert Euro führen. Die Regelung gilt für alle Eltern, die Anspruch auf die entsprechende Leistung haben, unabhängig von ihrem beruflichen Status. Um diese steuerlichen Vorteile zu nutzen, müssen die Arbeitnehmer jedoch die von der Sozialversicherung festgelegten Kriterien erfüllen, einschließlich eines Mindestbeitragszeitraums, der je nach Alter variiert.
Diese steuerliche Entlastung stellt eine bedeutende Unterstützung für viele Eltern dar, die die zusätzlichen Mittel für die Betreuung ihrer Neugeborenen und die damit verbundenen Kosten verwenden können.
Quelle: laprovincia
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