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Spanien verschärft Vorschriften für Lebensmittel: Neue Regeln für Schinken und Wurst

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

23 Mai, 2026

Spanien hat seine Lebensmittelvorschriften überarbeitet. Ein neuer Erlass, veröffentlicht im Boletín Oficial del Estado (BOE), bringt weitreichende Änderungen für einige der beliebtesten Lebensmittel des Landes mit sich. Die neuen Anforderungen betreffen insbesondere den Schinken, Wurstwaren wie Chorizo und Salchichón sowie zahlreiche andere Produkte, darunter glutenfreies Brot und Horchata. Ziel dieser Reform ist es, die seit Jahrzehnten bestehenden Regelungen zu modernisieren und auf die wachsenden Ansprüche der Verbraucher zu reagieren. Diese legen zunehmend Wert auf Herkunft, Herstellungsverfahren und die Inhaltsstoffe ihrer Lebensmittel.

Eine der zentralen Änderungen betrifft die Verwendung der Begriffe „natürlich“ und „handwerklich“ für Fleischprodukte. Künftig dürfen Begriffe wie „natürlich“ nur dann verwendet werden, wenn die Produkte spezifische Anforderungen erfüllen. Diese schließen den Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen, bestrahlte Zutaten und bestimmte künstliche Zusatzstoffe ein. Für Wurstwaren ist zudem nur die Verwendung von Naturdärmen zulässig.

Darüber hinaus regelt die neue Verordnung die Bezeichnung „handwerkliche Herstellung“ und führt spezifische Kriterien ein. So muss der menschliche Faktor bei der Produktion über den maschinellen Aspekt stehen, und die Herstellung in großen Serien wird eingeschränkt, um diese Bezeichnung zu erhalten.

Die Reform umfasst auch eine Aktualisierung der Identifikations- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften für gereiften Schinken und Paleta. Die Produkte müssen weiterhin ein Kennzeichnungssystem aufweisen, das Woche und Jahr der Salzung angibt. Neu ist auch, dass die Rückverfolgbarkeit bei geschnittenen, entbeinten oder portionierten Produkten klarer geregelt wird. Zudem wird „Puten-Schinken“ offiziell als tradierte Bezeichnung anerkannt, während die Bezeichnung „Mortadella Bologna“ entfällt, um Verwirrungen mit der geschützten italienischen Herkunftsbezeichnung zu vermeiden.

Die Vorschriften betreffen jedoch nicht nur die Fleischindustrie. Auch glutenfreies Brot kann künftig offiziell unter dem Namen „Brot“ verkauft werden, was für Menschen mit Zöliakie oder Glutenunverträglichkeit von großer Bedeutung ist. Bei Horchata sind nun auch Varianten ohne Zuckerzusatz oder mit reduziertem Zuckergehalt erlaubt, allerdings wird die Verwendung von Süßstoffen und Farbstoffen untersagt, um die traditionellen Eigenschaften des Produkts zu bewahren.

Für gefüllte Oliven gibt es ebenfalls neue Anforderungen: Das Etikett muss klar angeben, ob die Füllung als Paste hergestellt wurde und welche Zutaten verwendet wurden. Diese umfangreiche Reform könnte die Qualität der Lebensmittel auf dem spanischen Markt erheblich verbessern und den Verbrauchern mehr Transparenz bieten. Für deutsche Urlauber, Auswanderer und Einheimische auf den Kanaren bedeutet dies, dass sie sich auf strengere Kontrollen und möglicherweise höhere Qualitätsstandards bei Lebensmitteln einstellen können.

Quelle: diariodeavisos.elespanol.com
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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