Oberster Gerichtshof Spaniens bestätigt Haftstrafe für Vergewaltiger in Guía de Isora – Behörden (Tribunal)

Oberster Gerichtshof Spaniens bestätigt Haftstrafe für Vergewaltiger in Guía de Isora

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

2 Juni, 2026

Der spanische Oberste Gerichtshof hat einen Antrag auf Revision der Haftstrafe eines 65-jährigen Mannes abgelehnt, der wegen der Vergewaltigung einer jungen Frau in Guía de Isora auf Teneriffa zu acht Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Der Mann hatte eine Revision beantragt, um die Glaubwürdigkeit des Opfers in Frage zu stellen und behauptet, es habe keine Bedrohungen oder Druck gegeben. Der Fall wirft Fragen zur Rechtsprechung und zum Schutz von Opfern sexueller Gewalt auf.

Die Straftat ereignete sich am 2. März 2021, als der Angeklagte die junge Frau bat, ihm beim Reinigen eines Zimmers in seiner Wohnung zu helfen. Er bot ihr an, ihr einen Rückenmassage zu geben. Trotz ihrer anfänglichen Ablehnung drang er darauf, bis sie schließlich zustimmte. Anschließend kam es zu dem Übergriff, während die Frau ihn inständig bat, aufzuhören. Sie erklärte im Prozess, dass sie aus Angst vor Vergeltung nicht reagieren konnte.

Der Angeklagte, der bereits zuvor wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden war, versuchte, die Aussagen der Frau als unzuverlässig darzustellen. Er behauptete, sie habe ihre Version während des Prozesses geändert und sei übertrieben emotional gewesen. Zudem wies er darauf hin, dass keine Zeugen vorhanden gewesen seien, die seine Aussagen unterstützen könnten. Die Staatsanwaltschaft stellte jedoch klar, dass der Angeklagte damit einen neuen Prozess zu bereits bewerteten und bestätigten Fakten anstrebe.

Die Richter des Obersten Gerichtshofs schlossen sich der Argumentation der Staatsanwaltschaft an und bezeichneten den Antrag als „unzulässig“, da die rechtlichen Voraussetzungen für eine Revision nicht gegeben seien. Sie wiesen darauf hin, dass der Angeklagte auch nachweislich in der Vergangenheit bereits wegen ähnlicher Vergehen verurteilt wurde und sich derzeit in einem Gefängnis in Madrid befindet.

In ihrer Entscheidung betonten die Richter, dass es keine relevanten Widersprüche im Zeugenaussagen der Opfer gebe. Sie bezeichneten die Version des Angeklagten als „unwahrscheinlich und voller Inkonsistenzen“. Zudem wurden Nachrichten, in denen sich der Verurteilte für sein Verhalten entschuldigte, als Beweismittel akzeptiert. Da die Straftat vor der Reformgesetzgebung von 2022, bekannt als „Ley del ‘solo sí es sí’“, begangen wurde, wurde das Vergehen als sexueller Übergriff eingestuft.

Für die deutschsprachigen Leser auf den Kanarischen Inseln ist dieser Fall von Bedeutung, da er die Thematik des Opferschutzes und die rechtlichen Rahmenbedingungen in Spanien beleuchtet. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs könnte Auswirkungen auf zukünftige Fälle haben, in denen es um sexuelle Gewalt geht. Auch in der Tourismusbranche wird dieser Vorfall möglicherweise Diskurse über Sicherheit und Schutz von Urlaubern und Einheimischen in den Vordergrund rücken.

Quelle: eldiario.es
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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