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Kanarische Inseln: Vier Tage bezahlter Notfall-Freizeitausgleich für Arbeitnehmer gesetzlich verankert

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

20 Juni, 2026

Auf den Kanarischen Inseln können Arbeitnehmer ab sofort bis zu vier Tage im Jahr bezahlten Sonderurlaub für dringende familiäre Notfälle nehmen. Das regelt Artikel 37.9 des spanischen Arbeitsgesetzbuchs, der einen Anspruch auf bis zu vier Arbeitstage bezahlte Freistellung bei unvorhergesehenen Ereignissen wie plötzlichen Krankheiten, Unfällen oder dringenden Schulangelegenheiten vorsieht. Die Neuregelung schafft Klarheit und schützt Beschäftigte vor Lohneinbußen bei familiären Notlagen.

Bisher mussten viele Arbeitnehmer ihre Urlaubstage opfern, unbezahlte Freistellungen nehmen oder gar Lohnabzüge hinnehmen, wenn sie sich um Notfälle kümmern mussten. Einige Arbeitgeber beriefen sich auf Tarifverträge, die keine explizite Bezahlung dieser Auszeiten vorsahen. Die Justiz hat nun entschieden, dass der gesetzliche Anspruch Vorrang hat und die Arbeitgeber diese vier Tage voll bezahlen müssen, ohne Abzüge oder Nacharbeit zu verlangen.

Die Regelung erlaubt es, die Auszeiten stundenweise zu nehmen. Das heißt, Mitarbeiter können nur die tatsächlich benötigten Stunden freinehmen, etwa um einen Elternteil ins Krankenhaus zu begleiten oder eine plötzliche Überschwemmung im Haus zu regeln. Wichtig ist, dass die Arbeitnehmer den Grund für die Freistellung gegenüber der Personalabteilung nachweisen und dokumentieren.

Für die Kanarischen Inseln, wo viele Familien eng zusammenleben und plötzliche familiäre Verpflichtungen häufig auftreten, bedeutet diese gesetzliche Klarstellung eine spürbare Entlastung. Arbeitnehmer können nun ohne finanzielle Sorgen kurzfristig reagieren, etwa bei einem Unfall eines Kindes oder einer dringenden Pflegebedürftigkeit. Das verbessert auch die Work-Life-Balance und gibt Sicherheit, gerade für Pendler oder Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen.

Darüber hinaus zielt die gesetzliche Regelung darauf ab, die bestehende Ungleichheit in der Arbeitswelt zu reduzieren. Studien zeigen, dass Frauen den Großteil der Pflege- und Betreuungsarbeit übernehmen und deshalb oft berufliche Nachteile erleiden. Neun von zehn Anträgen auf Arbeitszeitreduzierung oder Sonderurlaub aus familiären Gründen stammen von Frauen. Mit dem bezahlten Notfallurlaub sollen Benachteiligungen bei Gehalt und Karriere wegen kurzfristiger Betreuungsaufgaben vermieden werden.

Für Urlauber und Auswanderer auf den Kanaren empfiehlt es sich, die Rechte auf diese bezahlte Freistellung genau zu kennen. Wer in Spanien arbeitet, profitiert von diesem Schutz, der auch bei kurzfristigen familiären Herausforderungen greift. Personalverantwortliche in Unternehmen sind verpflichtet, die Regelung umzusetzen und dürfen keine Abzüge vornehmen. Arbeitnehmer sollten sich im Ernstfall an ihre Personalabteilung wenden und die nötigen Nachweise erbringen, um den Anspruch geltend zu machen.

Insgesamt stärkt die Regelung die soziale Absicherung von Beschäftigten auf den Kanaren und trägt dazu bei, dass sich Arbeitnehmer ohne finanzielle Einbußen um dringende familiäre Angelegenheiten kümmern können. Gerade in einer Region mit hoher sozialer Vernetzung und familiären Bindungen ist das ein wichtiger Fortschritt für den Arbeitsalltag.

Quelle: diariodeavisos.elespanol.com
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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