Bau von 21 Sozialwohnungen in Santa Lucía de Tirajana gestartet – Wohnen (Wohnungsbau)

Bau von 21 Sozialwohnungen in Santa Lucía de Tirajana gestartet

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

7. Oktober 2026

Das Instituto Canario de la Vivienda (ICAVI) hat das Verfahren für den Bau von 21 neuen öffentlichen Wohnungen in Casa Pastores in Santa Lucía de Tirajana eingeleitet. Die Wohnungen sollen später als Sozialwohnungen beziehungsweise zu erschwinglichen Mieten vergeben werden. Vorgesehen sind außerdem 21 Garagenplätze.

Die Investition wird derzeit mit rund 4,65 Millionen Euro veranschlagt. Das Projekt gehört zu einem größeren Programm mit insgesamt 126 neuen öffentlichen Wohnungen auf Gran Canaria.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gebaut werden 21 öffentliche Wohnungen und 21 Garagenplätze.
  • Standort ist die Calle Pi y Margall 13 in Casa Pastores.
  • Der geschätzte Auftragswert beträgt 4.649.717,31 Euro.
  • Die Wohnungen sind für sozialen beziehungsweise erschwinglichen Mietwohnraum vorgesehen.
  • Das Vergabeverfahren wurde Anfang Oktober 2026 eingeleitet.
  • Einen konkreten Termin für Baubeginn und Fertigstellung gibt es bislang nicht.
  • Interessenten benötigen grundsätzlich eine Eintragung im öffentlichen Register für Wohnungssuchende auf den Kanaren.
  • Die konkrete Miethöhe für die Wohnungen in Casa Pastores steht noch nicht fest.

Wann beginnen die Bauarbeiten?

Noch hat der eigentliche Bau nicht begonnen. Das ICAVI hat zunächst das Verwaltungsverfahren zur Vergabe des Bauauftrags eingeleitet.

Das Verfahren wird als Dringlichkeitsverfahren durchgeführt. Hintergrund sind insbesondere die Fristen, die für Projekte gelten, die mit europäischen Mitteln aus dem Plan zur Erholung, Transformation und Resilienz finanziert werden.

Wann tatsächlich die ersten Bauarbeiten in Casa Pastores beginnen und wann die Wohnungen bezugsfertig sein sollen, hat das ICAVI bislang nicht mitgeteilt.

Damit sollte derzeit auch noch kein konkretes Einzugdatum genannt werden. Zunächst muss das Vergabeverfahren abgeschlossen und der Bauauftrag vergeben werden.

Wo entstehen die Wohnungen?

Die neue Wohnanlage soll in der Calle Pi y Margall 13 im Ortsteil Casa Pastores von Santa Lucía de Tirajana entstehen.

Casa Pastores liegt unmittelbar westlich von Vecindario im Südosten Gran Canarias. Damit entstehen die Wohnungen nicht in einem abgelegenen Neubaugebiet, sondern im bestehenden Siedlungsbereich von Santa Lucía de Tirajana.

Für das Gemeindegebiet ist außerdem eine zweite öffentliche Wohnanlage vorgesehen. Neben den 21 Wohnungen in Casa Pastores sollen acht weitere Wohnungen in der Calle Severo Ochoa gebaut werden. Insgesamt sind damit 29 neue öffentliche Wohnungen in Santa Lucía de Tirajana Teil des aktuellen Programms.

Wer kann eine der Wohnungen bekommen?

Die 21 Wohnungen sollen nicht auf dem normalen freien Mietmarkt angeboten werden. Es handelt sich um geschützte Wohnungen öffentlicher Förderung.

Wer später eine solche Wohnung erhalten möchte, muss grundsätzlich im Registro Público de Demandantes de Vivienda Protegida de Canarias, dem öffentlichen Register für Wohnungssuchende, eingetragen sein.

Nach den seit April 2026 geltenden Vorschriften muss der Antragsteller unter anderem volljährig oder ein emanzipierter Minderjähriger sein und auf den Kanarischen Inseln wohnen.

Grundsätzlich müssen außerdem mindestens vier Jahre ununterbrochener Wohnsitz auf den Kanaren nachgewiesen werden. Hinzu kommen Vorgaben zu Einkommen, Vermögen und vorhandenem Wohneigentum. Für bestimmte Personengruppen und Lebenssituationen sieht die Regelung Ausnahmen beziehungsweise besondere Bestimmungen vor.

Eine Registrierung bedeutet allerdings noch nicht, dass automatisch Anspruch auf eine der 21 Wohnungen in Casa Pastores besteht.

Wie bewirbt man sich?

Der erste wichtige Schritt für Interessenten ist die Eintragung in das öffentliche Register für Wohnungssuchende der Kanaren.

Die Registrierung ist kostenlos und kann über die elektronische Verwaltung der kanarischen Regierung beantragt werden. Seit der Reform von 2026 erfolgt die Anmeldung grundsätzlich über eine verantwortliche Erklärung, mit der die Antragsteller bestätigen, die Voraussetzungen zu erfüllen.

Wer bereits nach dem bisherigen Verfahren registriert ist beziehungsweise vor Inkrafttreten der neuen Regelung ein Verfahren begonnen hatte, muss sich aufgrund der Gesetzesänderung nicht erneut registrieren.

Für die Wohnungen in Casa Pastores läuft derzeit jedoch noch kein eigenes Bewerbungs- oder Vergabeverfahren. Dieses folgt erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Interessenten sollten deshalb zwischen zwei Vorgängen unterscheiden: Jetzt läuft die Vergabe des Bauauftrags. Die Vergabe der Wohnungen an Mieter erfolgt später.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Welche Einkommensgrenze letztlich für einen konkreten Bewerber gilt, hängt unter anderem davon ab, nach welchem Förder- beziehungsweise Vergaberegime die jeweilige Wohnung vergeben wird.

Für die allgemeine Aufnahme in das Register dürfen die Einkünfte einer Familie oder Wohngemeinschaft grundsätzlich das Fünffache des jährlichen IPREM bei 14 Zahlungen nicht überschreiten. Für bestimmte kinderreiche Familien und Menschen mit bestimmten anerkannten Behinderungen kann die Grenze beim Sechsfachen des IPREM liegen.

Für Wohnungen, die im sogenannten régimen especial vergeben werden, gelten strengere Voraussetzungen. Hier sieht die seit 2026 geltende Regelung grundsätzlich eine Einkommensgrenze von maximal dem 2,5-Fachen des IPREM vor.

Welche dieser Einstufungen für die 21 Wohnungen in Casa Pastores angewendet wird und welche Bewerbergruppen berücksichtigt werden, muss im späteren Vergabeverfahren festgelegt werden.

Wie hoch wird die Miete?

Eine konkrete Monatsmiete für die neuen Wohnungen wurde noch nicht veröffentlicht.

Es wäre deshalb verfrüht, beispielsweise von Wohnungen für 300, 400 oder 500 Euro monatlich auszugehen.

Bei öffentlich geförderten Wohnungen gelten gesetzliche Obergrenzen und besondere Regeln für die Berechnung der Miete. Dabei spielen unter anderem die Einstufung der Wohnung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mieter eine Rolle.

Die tatsächliche Anfangsmiete und die Zahlungsbedingungen werden erst im Zusammenhang mit der späteren Vergabe beziehungsweise den Mietverträgen feststehen.

21 Wohnungen kosten rund 4,65 Millionen Euro

Der geschätzte Wert des Bauauftrags für Casa Pastores beträgt 4.649.717,31 Euro. Rein rechnerisch entspricht dies rund 221.400 Euro je Wohnung.

Dieser Betrag ist jedoch nicht der Kaufpreis einer einzelnen Wohnung. In dem Projekt entstehen zusätzlich 21 Garagenplätze und zum Bauprojekt gehören weitere Bau-, Anlagen- und Gemeinschaftskosten.

Die Wohnungen sind außerdem für den öffentlichen Mietwohnungsbestand vorgesehen und sollen nicht für jeweils rund 221.000 Euro verkauft werden.

Insgesamt 126 neue Wohnungen auf Gran Canaria

Casa Pastores ist Teil eines wesentlich größeren Bauprogramms.

In Santa Lucía de Tirajana sind insgesamt 29 Wohnungen vorgesehen: 21 in Casa Pastores und acht in der Calle Severo Ochoa.

Hinzu kommen 45 Wohnungen in Santa María de Guía sowie zwei Wohnanlagen mit jeweils 26 Wohnungen in Gáldar.

Damit umfasst das Programm insgesamt 126 öffentliche Wohnungen auf Gran Canaria.

Der geschätzte Wert des gemeinsamen Bauauftrags liegt bei rund 26,26 Millionen Euro ohne IGIC. Finanziert werden die Projekte durch das Instituto Canario de la Vivienda, das Consorcio de Viviendas de Gran Canaria sowie Mittel aus dem spanischen Plan zur Erholung, Transformation und Resilienz und den europäischen NextGeneration-Fonds.

Warum die Wohnungen energieeffizient gebaut werden

Die Wohnungen gehören zum Programm 6 des europäischen Wiederaufbauplans. Gefördert wird damit ausdrücklich der Bau von energieeffizienten Gebäuden für sozialen oder erschwinglichen Mietwohnraum.

Für die späteren Bewohner ist das nicht nur eine technische Vorgabe. Ein geringer Energiebedarf kann insbesondere bei Strom- und gegebenenfalls Warmwasserkosten eine Rolle spielen und damit die laufenden Wohnkosten reduzieren.

Welche konkrete Energieklasse, technische Ausstattung oder Energietechnik für das Gebäude in Casa Pastores vorgesehen ist, wurde bislang allerdings nicht veröffentlicht.

Unsere Einordnung

Für Wohnungssuchende in Santa Lucía de Tirajana ist vor allem wichtig, die aktuelle Ankündigung richtig einzuordnen: Die 21 Wohnungen können noch nicht beantragt werden.

Derzeit wird der Bauauftrag vorbereitet beziehungsweise vergeben. Erst zu einem späteren Zeitpunkt folgt das Verfahren, in dem festgelegt wird, welche registrierten Wohnungssuchenden sich um die Wohnungen bewerben können und nach welchen Kriterien sie vergeben werden.

Wer grundsätzlich für eine öffentliche Wohnung infrage kommt, kann jedoch bereits jetzt prüfen, ob er im Registro Público de Demandantes de Vivienda Protegida de Canarias eingetragen ist und ob seine dort hinterlegten Angaben aktuell sind.

Sobald das ICAVI den Zeitplan für den Bau oder das Vergabeverfahren für die Wohnungen veröffentlicht, werden insbesondere drei Angaben entscheidend: der geplante Fertigstellungstermin, die konkreten Zugangsvoraussetzungen und die Höhe der späteren Miete.

Quelle: www3.gobiernodecanarias.org
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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