Drohne unterbricht Flugverkehr am Flughafen Gran Canaria – Tourismus (Flugzeuge Airport)

Drohne unterbricht Flugverkehr am Flughafen Gran Canaria

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

31 Juli, 2026

Am 25. Juli führte ein unautorisierter Drohnenflug zu einer vorübergehenden Sperrung des Flugverkehrs am Flughafen Gran Canaria. Eine Drohne wurde durch Windböen von einer nahegelegenen Küste auf das Flughafengelände getragen und überschritt den Sicherheitsbereich der Start- und Landebahnen. Dies zwang die Behörden, den Flugbetrieb temporär einzustellen, um Kollisionen mit Flugzeugen zu verhindern und die Sicherheit zu gewährleisten. Der Betreiber der Drohne hatte keine erforderlichen Genehmigungen und verlor aufgrund der starken Windböen die Kontrolle über das unbemannte Fluggerät. Die Guardia Civil identifizierte das Gerät innerhalb des Flughafengeländes und leitete die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ein. Nach der Bergung der Drohne wurde der Vorfall an die zivile Luftfahrtbehörde gemeldet. Der Betreiber muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen, da das Betreiben von Drohnen in Flughafennähe streng reguliert ist. Die geltende Ley 21/2003 de Seguridad Aérea sieht für solche Verstöße Geldstrafen von mehreren tausend Euro bis hin zu sehr hohen Beträgen vor, je nach Schwere des Verstoßes. In besonders schweren Fällen drohen sogar strafrechtliche Ermittlungen und die endgültige Beschlagnahme der Drohne. Die staatliche Luftsicherheitsagentur AESA weist darauf hin, dass das Fliegen von Drohnen in der Nähe von Flughäfen nur mit entsprechender Genehmigung erlaubt ist. Sie bietet kostenloses Online-Training für Drohnenpiloten an, um sie über sichere Flugpraktiken und die rechtlichen Anforderungen zu informieren. Dieses Training vermittelt einen europaweit gültigen Nachweis und hilft, Gefahren für den Luftverkehr auf den Kanaren zu minimieren. Der Vorfall am Flughafen Gran Canaria verdeutlicht die Risiken, die von unkontrollierten Drohnenflügen ausgehen, und unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zum Schutz von Passagieren und Flugpersonal. Für alle Drohnenbesitzer auf den Kanaren ist es daher ratsam, sich vor jedem Einsatz über die geltenden Regelungen zu informieren und die angebotenen Schulungen zu nutzen, um weitere Zwischenfälle zu vermeiden.

Quelle: diariodeavisos.elespanol.com
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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