Die hohen Wohnkosten auf den Kanarischen Inseln entwickeln sich nach Einschätzung der kanarischen Gemeinden zunehmend zu einem sozialen Problem. María Concepción Brito, Präsidentin der Federación Canaria de Municipios (Fecam), bezeichnete die Wohnungssituation im Parlament der Kanaren als einen der wichtigsten Faktoren für Verwundbarkeit und die dauerhafte Verfestigung von Armut.
Sie fordert unter anderem Maßnahmen gegen stark gestiegene Mieten, die Ausweisung angespannter Wohnungsmärkte und einen schnelleren Ausbau des öffentlichen Wohnungsbestands.
Für Mieter wichtig: Dabei handelt es sich bislang um politische Forderungen. Eine allgemeine neue Mietpreisobergrenze für die Kanarischen Inseln wurde durch Britos Auftritt nicht beschlossen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Fecam sieht hohe Wohnkosten als wichtigen Faktor für Armut auf den Kanaren.
- Nach Angaben ihrer Präsidentin werden selbst außerhalb der Inselhauptstädte teilweise 600 Euro für einzelne Zimmer verlangt.
- Gefordert wird unter anderem die Ausweisung angespannter Wohnungsmärkte.
- Dadurch könnten in den betroffenen Gebieten stärkere Regeln für Mietpreise greifen.
- Eine entsprechende allgemeine Mietpreisbegrenzung gilt aufgrund dieser Forderung derzeit noch nicht.
- Von zukünftigen Regeln könnten grundsätzlich auch ausländische Residenten als Mieter betroffen sein.
- Entscheidend wäre nicht, ob jemand „Canario“ ist, sondern unter anderem, wo sich die Wohnung befindet und welche konkrete Regelung beschlossen wird.
- Eine ebenfalls angesprochene Beschränkung des Immobilienkaufs durch Ausländer wäre davon zu unterscheiden und rechtlich erheblich komplizierter.
1.000 Euro Miete bei 1.400 Euro Einkommen
Brito nannte im Parlament ein Beispiel, das die Situation verdeutlichen soll: Eine Familie mit monatlich 1.400 Euro Einkommen könne keine Wohnung für 1.000 Euro bezahlen.
Das entspräche mehr als 70 Prozent des genannten Einkommens, noch bevor Kosten für Strom, Wasser, Lebensmittel, Verkehr und andere Lebenshaltungskosten bezahlt werden.
Besonders betroffen seien nach ihrer Darstellung Beschäftigte beispielsweise in der Reinigung, der häuslichen Betreuung und der Gastronomie, deren Einkommen häufig in dieser Größenordnung liegen.
Brito berichtete außerdem von Zimmern, für die selbst in Gemeinden außerhalb der großen Städte bis zu 600 Euro monatlich verlangt würden.
Was fordert die Fecam konkret?
Eine der wichtigsten Forderungen ist die Ausweisung sogenannter angespannter Wohnungsmärkte – auf Spanisch „zonas de mercado residencial tensionado“.
Dabei handelt es sich nicht einfach um eine politisch gewählte Bezeichnung. Die Erklärung eines Gebiets als angespannter Wohnungsmarkt ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren.
Für ein entsprechend ausgewiesenes Gebiet können besondere wohnungspolitische Maßnahmen gelten. Dazu können je nach Mietverhältnis und gesetzlichen Voraussetzungen auch Beschränkungen bei der Festsetzung beziehungsweise Erhöhung von Mieten gehören.
Eine solche Regelung würde aber nicht automatisch für sämtliche Wohnungen auf Teneriffa, Gran Canaria oder allen Kanarischen Inseln gelten. Entscheidend wäre, welche konkreten Gebiete offiziell als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen werden.
Würde eine Mietbegrenzung nur für Kanarier gelten?
Nein, grundsätzlich sollte hier zwischen der Herkunft eines Mieters und dem Ort der gemieteten Wohnung unterschieden werden.
Wenn beispielsweise ein bestimmtes Gebiet auf Teneriffa als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen wird und dort besondere Regeln für Mietverträge gelten, richten sich diese Vorschriften grundsätzlich nach dem Mietverhältnis und der betroffenen Immobilie.
Ein Deutscher, Österreicher oder anderer EU-Bürger, der dauerhaft auf Teneriffa lebt und dort eine Wohnung als regulären Wohnsitz mietet, wäre daher nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil er kein gebürtiger Kanarier ist.
Das Gleiche gilt grundsätzlich für andere ausländische Residenten mit einem regulären Mietverhältnis.
Welche Rechte im Einzelfall bestehen, hängt allerdings von der schließlich beschlossenen Regelung, dem Vertrag und der konkreten Wohnung ab.
Was hätten Residenten davon?
Für ausländische Residenten, die auf den Kanaren dauerhaft zur Miete wohnen, könnten Maßnahmen gegen stark steigende Mieten unmittelbar relevant werden.
Würde die eigene Gemeinde oder das eigene Wohngebiet offiziell als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft, könnten für dortige Mietverträge zusätzliche gesetzliche Vorgaben gelten.
Das könnte insbesondere die zulässige Miethöhe bei neuen Verträgen beziehungsweise die Entwicklung der Miete betreffen.
Es wäre also keine spezielle Unterstützung für ausländische Residenten – sie könnten vielmehr von denselben wohnungsrechtlichen Regeln profitieren, die für das jeweilige Gebiet und Mietverhältnis gelten.
Resident sein bedeutet aber nicht automatisch Anspruch auf Sozialwohnung
Davon zu unterscheiden ist der Zugang zu öffentlich geförderten Wohnungen.
Hier gelten besondere Voraussetzungen. Wer sich auf den Kanaren um eine geschützte Wohnung bewerben möchte, muss grundsätzlich im Registro Público de Demandantes de Vivienda Protegida de Canarias eingetragen sein.
Dafür reicht beispielsweise eine deutsche Staatsangehörigkeit allein weder aus noch stellt sie grundsätzlich ein Hindernis dar. Entscheidend sind vielmehr die gesetzlichen Voraussetzungen.
Dazu gehören unter anderem der Wohnsitz in einer Gemeinde der Kanarischen Inseln sowie Einkommens-, Vermögens- und Wohnraumbedingungen. Für die Eintragung muss grundsätzlich außerdem ein mindestens vierjähriger ununterbrochener Wohnsitz auf den Kanaren nachgewiesen werden.
Damit können auch ausländische Residenten grundsätzlich Zugang zum System des geförderten Wohnraums haben, wenn sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen.
Beschränkung von Immobilienkäufen durch Ausländer ist ein anderes Thema
Brito brachte zusätzlich eine mögliche Begrenzung des Immobilienerwerbs durch Ausländer ins Gespräch.
Dabei handelt es sich jedoch um eine völlig andere Frage als die Begrenzung von Mietpreisen.
Brito wies selbst darauf hin, dass entsprechende Einschränkungen aufgrund der Zuständigkeiten und des europäischen Rechts schwierig umzusetzen wären.
Für deutsche und andere EU-Bürger wäre eine solche Regelung besonders relevant, weil innerhalb der Europäischen Union unter anderem europarechtliche Vorgaben berücksichtigt werden müssten.
Es gibt derzeit aufgrund dieser Äußerungen also kein neues Verbot, wonach Deutsche oder andere Ausländer auf den Kanaren keine Immobilie mehr kaufen dürfen.
Öffentlicher Wohnungsbau kommt nicht schnell genug voran
Nach Einschätzung der Fecam reicht es nicht aus, ausschließlich neue Sozialwohnungen zu bauen.
Brito kritisierte, dass derzeit noch Projekte aus dem Wohnungsbauplan von 2025 ausgeschrieben würden. Bis neue Wohnungen tatsächlich zur Verfügung stehen, könnten weitere zwei oder drei Jahre vergehen.
Die Gemeinden hätten teilweise bereits Grundstücke zur Verfügung gestellt und Projekte vorbereitet.
Aus Sicht der Fecam sind deshalb zusätzlich kurzfristiger wirkende Maßnahmen auf dem bestehenden Mietmarkt erforderlich.
Auch Ferienwohnungen spielen eine Rolle
Ein weiterer Konfliktpunkt ist die Kontrolle von Ferienwohnungen.
Brito kritisierte, dass Aufgaben bei der Überwachung und Kontrolle auf die Gemeinden übertragen würden, ohne ihnen gleichzeitig ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Das Thema ist für den normalen Wohnungsmarkt relevant, weil auf den Kanaren seit Jahren darüber diskutiert wird, welchen Einfluss touristisch genutzte Wohnungen auf das Angebot langfristiger Mietwohnungen haben.
Wie groß dieser Einfluss in einer einzelnen Gemeinde tatsächlich ist, kann jedoch erheblich variieren.
Nicht nur ein Problem der Inselhauptstädte
Bemerkenswert an den Aussagen der Fecam ist, dass ausdrücklich nicht nur Santa Cruz de Tenerife oder Las Palmas de Gran Canaria angesprochen werden.
Nach Britos Angaben werden inzwischen auch in mittelgroßen beziehungsweise kleineren Gemeinden Zimmer für bis zu 600 Euro angeboten.
Damit betrifft die Diskussion zunehmend auch Orte, in denen die Wohnkosten traditionell deutlich niedriger waren als in den beiden Inselhauptstädten oder in stark touristisch geprägten Küstengebieten.
Was bedeutet die Forderung jetzt konkret für Mieter?
Für Mieter ändert sich durch Britos Auftritt im Parlament zunächst nichts.
Es wurde weder eine allgemeine Höchstmiete von beispielsweise 600 Euro beschlossen noch dürfen bestehende Mieten aufgrund dieser Forderung automatisch reduziert werden.
Entscheidend wird sein, ob die kanarische Regierung tatsächlich weitere Gebiete als angespannte Wohnungsmärkte ausweist und welche Maßnahmen anschließend dort angewendet werden.
Erst dann lässt sich für einzelne Gemeinden konkret beantworten, welche Mietverträge betroffen sind und welche Grenzen für Vermieter gelten.
Unsere Einordnung
Für Residenten ist bei dieser Debatte vor allem die Unterscheidung zwischen drei verschiedenen Themen wichtig.
Eine mögliche Mietpreisregulierung würde sich grundsätzlich auf Wohnungen und Mietverhältnisse in bestimmten Gebieten beziehen und wäre nicht ausschließlich für gebürtige Kanarier gedacht.
Beim Zugang zu Sozialwohnungen gelten dagegen persönliche Voraussetzungen wie Wohnsitzdauer, Einkommen und Vermögen. Auch ausländische Residenten können diese grundsätzlich erfüllen.
Eine Beschränkung des Immobilienkaufs durch Ausländer wäre wiederum eine eigenständige und rechtlich wesentlich kompliziertere Maßnahme. Brito hat eine solche Möglichkeit angesprochen, aber damit wurde keine entsprechende Regelung beschlossen.
Für deutschsprachige Residenten besteht deshalb aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Interessant wird es dann, wenn konkrete Gemeinden als angespannte Wohnungsmärkte ausgewiesen oder neue Regeln für Mietpreise beschlossen werden.
Aus eigenen Erfahrungen können wir berichten, dass die Mietpreise auf den Kanaren sich extrem erhöht haben und selbst für deutsche Residente teilweise kaum noch zu bezahlen sind. Wohnungen die noch vor 4 Jahren ca. 500 Euro gekostet haben werden jetzt mit über 900 Euro gehandelt, Tendenz nach oben.
Quelle: diariodeavisos.elespanol.com

