Frühzeitige Altersrente für Menschen mit Behinderung in Spanien – Leben (Behinderung Rollstuhl)

Frühzeitige Altersrente für Menschen mit Behinderung in Spanien

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Geschrieben von Thomas John - Kanaren Nachrichten Redaktion

26 April, 2026

Die spanische Sozialversicherung hat eine bedeutende Änderung beschlossen, die zahlreichen Arbeitnehmern mit Behinderungen zugutekommt. Ab sofort können diese Personen bis zu zehn Jahre vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand treten, ohne dass ihre Rente gekürzt wird, sofern sie die festgelegten Bedingungen erfüllen. Das Ministerium für Inklusion, Sozialversicherung und Migration hat zudem den Katalog der Erkrankungen erweitert, die einen vorzeitigen Ruhestand für Menschen mit einer Behinderung von 45 % oder mehr ermöglichen. Schätzungen zufolge könnten etwa 50.000 Personen von dieser Regelung profitieren und bereits ab einem Alter von 56 Jahren in Rente gehen.

Die Ministerin Elma Saiz bezeichnete die Initiative als notwendigen Schritt zur Gerechtigkeit für Menschen mit schweren Erkrankungen, die im Alltag stark eingeschränkt sind und eine frühere Rente benötigen, um vergleichbare Lebensbedingungen wie andere Arbeitnehmer zu erreichen. Diese Reform war eine langjährige Forderung der Betroffenen und wird nun umgesetzt.

Zu den neu aufgenommenen Erkrankungen gehören unter anderem Spina bifida, Parkinson, Huntington-Krankheit, myotone Dystrophie Typ 1, chronische Nierenerkrankung im Stadium 5 und verschiedene neurologische Erkrankungen. Die Änderungen werden im Anhang des Königlichen Dekrets 1851/2009 festgehalten. Um die vorzeitige Rente zu beantragen, müssen die Betroffenen drei Kriterien erfüllen, darunter die Anrechnung der vorzeitig zurückgelegten Zeit auf die Rentenberechnung.

Darüber hinaus bleibt ein gesonderter Mechanismus für besonders belastende oder gefährliche Berufe bestehen, der im Königlichen Dekret 402/2025 geregelt ist. Hierbei werden Anträge von einer Kommission geprüft, die aus Vertretern des Ministeriums und sozialen Partnern besteht, bevor eventuelle Rentenkürzungen angewendet werden. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass Arbeitnehmer mit einer Behinderung von 65 % oder mehr unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls vorzeitig in Rente gehen können, ohne dass ihre Rentenansprüche beeinträchtigt werden.

Quelle: laprovincia
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und mit Unterstützung von KI-Technologie (OpenAI) sinngemäß aus spanischen Quellen zusammengefasst.

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