ICAP stellt über 410.000 Euro für Weiterbildung in lokalen Behörden der Kanaren bereit – Behörden (Foerdermittel)

ICAP stellt über 410.000 Euro für Weiterbildung in lokalen Behörden der Kanaren bereit

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

8 Juli, 2026

Das Instituto Canario de Administración Pública (ICAP) hat eine Förderung in Höhe von 410.413,73 Euro ausgeschrieben, um die Weiterbildung der Beschäftigten in den lokalen Behörden der Kanarischen Inseln im Jahr 2026 zu finanzieren. Diese Subventionen sollen die Qualifikation der Beschäftigten stärken und damit die Effizienz sowie die Qualität der öffentlichen Verwaltung verbessern. Die Maßnahme ist Teil des strategischen Förderplans 2026-2028 und erfolgt im Rahmen des Abkommens zur Förderung der Beschäftigung in den öffentlichen Verwaltungen (AFEDAP).

Die Ausschreibung richtet sich an die lokalen Verwaltungseinheiten der Kanarischen Inseln, darunter Cabildos, Ayuntamientos und andere lokale Institutionen. Gefördert werden verschiedene Weiterbildungspläne, die entweder von einzelnen Behörden, mehreren zusammenarbeitenden Einrichtungen oder interadministrativen Zusammenschlüssen eingereicht werden können. Insgesamt verwaltet das ICAP für 2026 ein Budget von 770.730 Euro für solche Weiterbildungsmaßnahmen.

Gustavo Pérez, Direktor des ICAP, erläuterte bei einer Online-Veranstaltung mit Vertretern der lokalen Behörden, dass die finanzielle Unterstützung dazu dient, öffentliche Verwaltungen moderner und bürgernäher zu gestalten. Die Fortbildung der Fachkräfte soll deren Kompetenzen erweitern und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung verbessern.

Gefördert werden unter anderem Kurse, Seminare und Workshops, die direkt auf die berufliche Qualifikation der Beschäftigten abzielen. Förderfähige Ausgaben umfassen unter anderem Honorare für Lehrpersonal, technische Plattformen, Materialbeschaffung, Raummieten, Versicherungen sowie die Öffentlichkeitsarbeit zu den Maßnahmen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Ausgaben marktüblich sind, im Jahr 2026 getätigt und bis zum 31. Dezember desselben Jahres abgerechnet werden. Zudem müssen sie ordnungsgemäß durch Rechnungen belegt sein.

Anträge auf Förderung können ausschließlich über die elektronische Plattform des ICAP eingereicht werden. Die Frist für die Antragstellung beträgt 20 Arbeitstage ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Boletín Oficial de Canarias. Die Bekanntgabe der Ausschreibung im offiziellen Amtsblatt ist die Voraussetzung für den Beginn der Frist.

Mit dieser Fördermaßnahme erhalten die lokalen Verwaltungen auf den Kanarischen Inseln konkrete Unterstützung, um ihre Mitarbeiter gezielt weiterzubilden und so die öffentliche Verwaltung vor Ort nachhaltig zu stärken. Die offene Antragsfrist ermöglicht es den Behörden, ihre Weiterbildungspläne zeitnah zu planen und umzusetzen.

Quelle: www3.gobiernodecanarias.org
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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