Fuerteventura erlaubt nach 22 Jahren wieder das Sammeln kanarischer Miesmuscheln
Nach mehr als zwei Jahrzehnten Fangverbot dürfen auf Fuerteventura wieder kanarische Miesmuscheln gesammelt werden – allerdings nur vorübergehend und unter besonderen Auflagen. Die kanarische Regierung hat eine Ausnahmegenehmigung bis zum 30. November 2026 erteilt. Sie gilt für die berufliche und die Freizeitfischerei. Eine dauerhafte Aufhebung des seit 2004 bestehenden Verbots ist damit nicht verbunden.
Das Wichtigste in Kürze
- Insel: Fuerteventura.
- Muschelart: Kanarische Miesmuschel (Perna perna).
- Genehmigung: Befristet bis 30. November 2026.
- Berechtigte: Berufliche und Freizeit-Muschelsammler im Rahmen der jeweiligen Vorschriften.
- Hintergrund: Seit 2004 besteht auf Fuerteventura ein besonderes Fangverbot.
- Wissenschaftliche Untersuchung: Neue Bestandsaufnahme soll im Sommer 2027 abgeschlossen werden.
- Wichtig: Die konkrete Ausnahmegenehmigung enthält Fangbedingungen, die vor dem Sammeln geprüft werden müssen.
Warum dürfen nach 22 Jahren wieder Miesmuscheln gesammelt werden?
Die kanarische Regierung hat am 23. Oktober 2026 bekannt gegeben, dass die Direktion für Fischerei die vorübergehende Sammlung kanarischer Miesmuscheln auf Fuerteventura genehmigt hat.
Ausgangspunkt war ein Antrag der Fischervereinigung von Gran Tarajal (Cofradía de Pescadores de Gran Tarajal).
Nach Angaben der Regierung berichten die örtlichen Berufsfischer von einer Erholung der Muschelbestände nach mehr als zwei Jahrzehnten Schutzmaßnahmen.
Die Genehmigung soll es ermöglichen, die traditionelle Muschelsammlung unter kontrollierten Bedingungen wieder aufzunehmen.
Ob sich die Bestände tatsächlich ausreichend erholt haben, soll eine neue wissenschaftliche Untersuchung klären.
Warum war die Muschelsammlung seit 2004 verboten?
Die kanarische Miesmuschel ist eine Art, die sich an felsigen Küstenabschnitten ansiedelt und dort Muschelbänke bildet.
Auf Fuerteventura wurde ihre Sammlung im Jahr 2004 durch eine besondere Schutzverordnung untersagt. Ziel war es, die Bestände zu erhalten und ihre Erholung zu ermöglichen.
Die Muscheln waren zuvor auch für die traditionelle Küstenfischerei von Bedeutung.
Die allgemeine Regulierung der Muschelsammlung auf den Kanaren geht auf das Dekret 134/1986 zurück. Es enthält unter anderem Vorschriften zur Mindestgröße, zu Fangmengen und zu Schonzeiten.
Für Fuerteventura gelten darüber hinaus die besonderen Schutzbestimmungen aus dem Jahr 2004.
Darf jetzt jeder auf Fuerteventura Muscheln sammeln?
Nein. Die neue Entscheidung bedeutet keine uneingeschränkte Freigabe.
Die Regierung erklärt ausdrücklich, dass die Sammlung nur während des genehmigten Zeitraums und innerhalb der festgelegten Grenzen zulässig ist.
Die Ausnahme betrifft sowohl den beruflichen als auch den Freizeitbereich. Daraus ergibt sich jedoch kein Recht, ohne weitere Prüfung an beliebigen Küstenabschnitten Muscheln zu entnehmen.
Vor der Sammlung müssen insbesondere die aktuell geltenden Bedingungen zur Berechtigung, zur zulässigen Menge, zur Mindestgröße und zu möglichen räumlichen Beschränkungen geklärt werden.
Die Pressemitteilung nennt diese Einzelheiten nicht vollständig.
Wer Muscheln sammeln möchte, sollte deshalb zunächst die konkrete Genehmigung bei der kanarischen Fischereiverwaltung einsehen.
Offizielle Informationen: Generaldirektion für Fischerei der Kanaren
Welche Fanggrenzen gelten?
Das allgemeine Dekret 134/1986 nennt für die kanarische Miesmuschel unter anderem folgende Vorgaben:
| Regelung im Dekret von 1986 | Vorgabe |
|---|---|
| Mindestgröße | 7 cm |
| Höchstmenge | 10 kg pro Person und Tag |
| Schonzeit | 1. April bis 30. Juni |
| Weitere Schonzeit | 1. September bis 30. November |
Diese historischen Regelungen zeigen, wie die Muschelsammlung grundsätzlich reguliert wurde.
Sie dürfen aber nicht ungeprüft als Bedingungen der aktuellen Ausnahmegenehmigung verstanden werden. Insbesondere überschneidet sich der jetzt genehmigte Zeitraum mit einer im allgemeinen Dekret genannten Schonzeit.
Entscheidend ist deshalb der genaue Wortlaut der neuen behördlichen Genehmigung.
Neue Untersuchung soll den Zustand der Muschelbänke klären
Parallel zur vorübergehenden Freigabe hat die kanarische Regierung das öffentliche Unternehmen TRAGSATEC mit einer wissenschaftlichen Untersuchung beauftragt.
Die Fachleute sollen feststellen, in welchem Zustand sich die Muschelpopulationen befinden und wie weit sich die Bestände erholt haben.
Die letzte wissenschaftliche Bewertung auf Fuerteventura stammt nach Regierungsangaben aus dem Jahr 2014.
Damit liegen zwischen der bisherigen Bestandsaufnahme und der neuen Entscheidung zwölf Jahre.
Die aktuelle Untersuchung soll bis zum Sommer 2027 abgeschlossen werden.
Ihre Ergebnisse sollen als Grundlage für spätere Entscheidungen dienen. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob die bestehenden Schutzmaßnahmen geändert werden können und welche Formen der Muschelsammlung langfristig vertretbar wären.
Was passiert nach dem 30. November 2026?
Die derzeitige Ausnahmegenehmigung endet am 30. November.
Eine automatische Verlängerung oder dauerhafte Freigabe hat die kanarische Regierung nicht angekündigt.
Ohne eine weitere behördliche Entscheidung bleibt das besondere Schutzregime maßgeblich.
Ob künftig erneut eine begrenzte Sammlung erlaubt wird, dürfte auch von den Ergebnissen der wissenschaftlichen Untersuchung abhängen.
Unsere Einordnung: Erholung der Bestände muss überprüft werden
Die Entscheidung ist für die traditionelle Fischerei auf Fuerteventura von Bedeutung. Nach 22 Jahren erhalten Muschelsammler erstmals wieder eine zeitlich begrenzte Möglichkeit, diesen Meeresrohstoff zu nutzen.
Gleichzeitig zeigt die befristete Genehmigung, dass die Behörden weiterhin vorsichtig vorgehen.
Die Fischervereinigung berichtet von einer Erholung der Muschelbestände. Wie groß diese Erholung tatsächlich ist und welche Entnahmemengen dauerhaft möglich wären, soll jedoch erst wissenschaftlich untersucht werden.
Für Freizeit-Muschelsammler ist deshalb vor allem eines wichtig: Die Genehmigung ist keine allgemeine Erlaubnis, an sämtlichen Küstenabschnitten Muscheln zu sammeln.
Ob und unter welchen Bedingungen eine Sammlung zulässig ist, muss anhand der aktuellen behördlichen Vorgaben geprüft werden.
Quellen:
- Gobierno de Canarias, Pressemitteilung vom 23. Oktober 2026.
- Decreto 134/1986 zur Regulierung der Sammlung kanarischer Miesmuscheln.
- Orden de 16 de julio de 2004 zum besonderen Fangverbot auf Fuerteventura.