Kanaren senken Steuerlast für Selbstständige: IGIC-Freibetrag steigt auf 50.000 Euro auf Kanaren (Steuern Kanaren)

Kanaren senken Steuerlast für Selbstständige: IGIC-Freibetrag steigt auf 50.000 Euro

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

9 Juni, 2026

Der Boletín Oficial del Estado (BOE) hat am Montag das neue Dekret-Gesetz 3/2026 der Regierung der Kanarischen Inseln veröffentlicht. Es beinhaltet eine wichtige Neuerung für Selbstständige auf den Inseln: Die Grenze für die Anwendung des Sonderregimes für Kleinunternehmer im IGIC wird von 30.000 auf 50.000 Euro Jahresumsatz angehoben.

Dieses Sonderregime, bekannt als REPEP (Régimen Especial del Pequeño Empresario o Profesional), ermöglicht es Selbstständigen, die IGIC nicht auf ihren Rechnungen auszuweisen. Dadurch entfällt für sie die Pflicht, die Steuer an das Finanzamt abzuführen, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Allerdings dürfen sie im Gegenzug die auf Einkäufe oder betriebliche Ausgaben gezahlte IGIC nicht mehr als Vorsteuer abziehen.

Die Maßnahme tritt mit Wirkung zum 1. Juli 2026 in Kraft und richtet sich an natürliche Personen mit steuerlicher Niederlassung auf den Kanaren, die bisher aufgrund des Umsatzlimits von 30.000 Euro nicht vom Sonderregime profitieren konnten. Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Jahr 2025 unter 50.000 Euro lag, können zwischen dem 1. und 31. Juli 2026 eine einmalige Option zur Aufnahme in das REPEP wählen. Ab dem 1. Januar 2027 wird die neue Grenze von 50.000 Euro dauerhaft gelten.

Die Regierung der Kanarischen Inseln verfolgt mit dieser Erweiterung das Ziel, die steuerliche Belastung und den bürokratischen Aufwand für kleinere Selbstständige zu verringern. Nach Schätzungen könnten bis zu 11.000 Unternehmer auf den Kanaren von der Änderung profitieren. Die Vereinfachung betrifft vor allem jene, die bisher knapp über dem alten Umsatzlimit lagen und nun leichter in das Sonderregime wechseln können.

Es ist jedoch zu beachten, dass das Sonderregime nicht in jedem Fall vorteilhaft ist. Wer sich dafür entscheidet, verliert die Möglichkeit, gezahlte IGIC-Beträge auf betriebliche Investitionen oder Dienstleistungen als Vorsteuer abzuziehen. Für das Jahr 2026 gelten zudem besondere Übergangsregeln: Die im ersten Halbjahr gezahlte IGIC kann noch regulär abgezogen werden, während die im zweiten Halbjahr anfallenden Beträge größtenteils nicht mehr absetzbar sind – mit Ausnahme von Investitionsgütern.

Diese Steuerreform ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets der kanarischen Regierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der internationalen Krise im Nahen Osten. Die steigenden Preise für Energie, Kraftstoffe, Transport und Grundnahrungsmittel treffen die Kanaren besonders hart, da die Inselgruppe aufgrund ihrer geografischen Lage als ultraperipher gilt und stark von Importen abhängig ist.

Zusätzlich zur Ausweitung des REPEP enthält das Dekret weitere Erleichterungen in den Bereichen Kraftstoff, Energieprodukte, Grundnahrungsmittel sowie für die Industrie und den Primärsektor. Die kanarische Regierung betont, dass die vom spanischen Staat beschlossenen Maßnahmen für die Kanaren nicht in gleichem Umfang gelten, weshalb eigene Initiativen notwendig sind. Die Kosten für die Maßnahmen zur Unterstützung der Selbstständigen beziffert die Regionalregierung auf rund 12,5 Millionen Euro für das laufende Jahr.

Für deutsche, österreichische und schweizerische Leser, die auf den Kanarischen Inseln leben, Urlaub machen oder auswandern wollen, bedeutet diese Änderung eine spürbare Entlastung für viele Kleinunternehmer und Freiberufler. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wirtschaftlicher Unsicherheiten bietet das erweiterte Sonderregime eine Möglichkeit, die eigene Steuer- und Verwaltungsbelastung zu reduzieren. Wer als Selbstständiger auf den Kanaren tätig ist, sollte die Fristen und Voraussetzungen genau prüfen, um von der neuen Regelung zu profitieren und die für das Jahr 2026 geltenden Übergangsregelungen zu berücksichtigen.

Quelle: diariodeavisos.elespanol.com
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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