Nach fast zwei Jahren Pause hat sich die gemischte Kommission zwischen den Kanarischen Inseln und dem spanischen Staat erneut getroffen und eine wichtige Einigung erzielt. Die Vereinbarung betrifft die Anpassung der Zuschüsse für den Transport von Waren per Schiff und Flugzeug zu und zwischen den Inseln. Ziel ist es, die bisherige Berechnungsmethode zu überarbeiten und realitätsnäher zu gestalten, um den tatsächlichen Kosten besser gerecht zu werden.
Die Direktorin für Verkehr und Mobilität der Kanarischen Regierung, María Fernández, bezeichnete die Ergebnisse des Treffens als „positiv“. Im Zentrum steht eine neue Berechnungsmethode, die transparenter ist und die spezifischen Bedingungen der Kanaren berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem die Kosten, die durch die doppelte oder sogar dreifache Insellage entstehen, sowie weitere Aufwände, die mit dem Status der Kanaren als ultraperiphere Region verbunden sind.
Neu aufgenommen wurden auch phytosanitäre Kosten sowie Ausgaben für den Transport neuer Warenarten, die im Rahmen der Kreislaufwirtschaft eine Rolle spielen. Die Kommission einigte sich zudem darauf, dass künftig die Kosten für Fracht, Verwaltung, Umschlag, Hafen- und Flughafengebühren, Sicherheitsmaßnahmen, Zuschläge (BAF), Spezialfracht, die Anmietung von Einheiten für verderbliche Waren sowie Leerfahrten anhand von Daten lokaler Betreiber ermittelt werden. Bisher wurden internationale Unternehmen als Referenz herangezogen, deren Kostenstrukturen jedoch nicht die tatsächlichen Gegebenheiten der Inseln widerspiegeln.
Diese Anpassung soll den kanarischen Unternehmen aus Industrie und Primärsektor eine wettbewerbsfähigere Ausgangsposition gegenüber dem Festland verschaffen. Die geographische Entfernung und die Zersplitterung der Inseln führten bisher zu Nachteilen, die mit der neuen Methodik reduziert werden sollen.
Fernández betonte, dass die überarbeiteten Zuschüsse direkten Einfluss auf die Preise vieler Produkte haben können, die die Einwohner der Kanaren täglich konsumieren. Wenn die Kostenermittlung nicht die Realität abbildet, sind die Ausgleichszahlungen zu gering, was sich in höheren Endpreisen niederschlägt. Die aktualisierte Methodik soll dazu beitragen, die Verbrauchskosten zu senken, vorausgesetzt, die neuen Vereinbarungen werden gesetzlich verankert und dauerhaft umgesetzt.
Ein weiterer wichtiger Punkt der Einigung betrifft die Einführung objektiver Kriterien zur Anpassung der Referenzkosten bei außergewöhnlichen Ereignissen. Dazu zählen internationale Konflikte oder starke Anstiege bei Produktions- und Transportkosten. Diese Regelung soll die Rechtssicherheit erhöhen und verhindern, dass wie in der Vergangenheit die Kostensätze über lange Zeiträume unverändert bleiben – zuletzt seit 2019 trotz Pandemie, Energiekrise und geopolitischen Spannungen.
Der nächste Schritt liegt nun beim spanischen Ministerium für Verkehr und nachhaltige Mobilität. Es muss die getroffenen Vereinbarungen in die offizielle Methodik einarbeiten und die entsprechenden Verordnungen anpassen. Fernández hofft, dass die kommende Kostenordnung, die in den nächsten Monaten erwartet wird, bereits Teile der neuen Berechnungsmethode enthält. Zudem soll bald ein Entwurf für das erforderliche Königliche Dekret vorgelegt werden, um den Prozess abzuschließen.
Die kanarische Regierung sieht in diesen Fortschritten einen bedeutenden Schritt zur Stärkung des Wirtschaftlichen und Steuerlichen Regimes (REF) der Inseln. Die Anpassungen sollen dazu beitragen, die besonderen Bedingungen eines weit entfernten, fragmentierten und ultraperipheren Gebiets wie den Kanaren besser zu berücksichtigen und somit einen faireren Ausgleich für die zusätzlichen Kosten im Warenverkehr zu gewährleisten.
Quelle: www3.gobiernodecanarias.org
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