Neue Regelung: Fußgänger auf Teneriffa riskieren Bußgeld an Kreisverkehren – Behörden (Guardia Civil)

Neue Regelung: Fußgänger auf Teneriffa riskieren Bußgeld an Kreisverkehren

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

21. Oktober 2026

80 Euro Bußgeld am Kreisverkehr: Was Fußgänger auf Teneriffa beachten müssen

Wer auf Teneriffa einen Kreisverkehr zu Fuß überquert, muss die spanischen Verkehrsregeln beachten. Das direkte Abkürzen über die Fahrbahn eines Kreisverkehrs ist grundsätzlich verboten. Bei Verstößen droht laut einem aktuellen Medienbericht ein Bußgeld von 80 Euro.

Die seit dem 1. Oktober 2026 geltende Reform der spanischen Verkehrsordnung stellt ausdrücklich klar, dass ausgewiesene Fußgängerüberwege eine Ausnahme von diesem Verbot bilden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fußgänger dürfen Kreisverkehre grundsätzlich nicht quer über die Fahrbahn abkürzen.
  • Ausgewiesene Fußgängerüberwege dürfen benutzt werden.
  • Bei Verstößen werden laut Medienberichten 80 Euro Bußgeld fällig.
  • Die Regel gilt in ganz Spanien, also auch auf sämtlichen Kanarischen Inseln.
  • Die Neufassung von Artikel 124 Absatz 4 gilt seit dem 1. Oktober 2026.

Was ist am Kreisverkehr erlaubt?

Die spanische Straßenverkehrsordnung (Reglamento General de Circulación) regelt in Artikel 124, wie Fußgänger Fahrbahnen überqueren dürfen.

Absatz 4 untersagt es, Plätze und Kreisverkehre direkt über deren Fahrbahn zu durchqueren. Fußgänger müssen stattdessen um den Kreisverkehr herumgehen. Eine Ausnahme besteht, wenn ein dafür vorgesehener Fußgängerüberweg vorhanden ist.

Die Vorschrift betrifft insbesondere Personen, die einen Kreisverkehr auf möglichst kurzem Weg durchqueren möchten, anstatt die vorgesehenen Fußwege zu benutzen.

Was gilt, wenn kein Zebrastreifen vorhanden ist?

Nicht jeder Kreisverkehr auf Teneriffa verfügt an sämtlichen Zufahrten über markierte Fußgängerüberwege.

Fehlt ein solcher Übergang, bedeutet das nicht automatisch, dass Fußgänger die Straße überhaupt nicht überqueren dürfen. Entscheidend ist, ob ein geeigneter Übergang vorhanden ist und welche Verkehrsregeln an der jeweiligen Stelle gelten.

Artikel 124 schreibt grundsätzlich vor, vorhandene Fußgängerüberwege zu benutzen. Wo eine Überquerung außerhalb eines solchen Übergangs zulässig ist, müssen Fußgänger sicherstellen, dass sie weder sich selbst gefährden noch den Verkehr unangemessen behindern.

Beim Überqueren ist die Fahrbahn grundsätzlich auf möglichst direktem Weg und ohne unnötiges Anhalten zu passieren.

Das Verbot, die eigentliche Kreisverkehrsfahrbahn abzukürzen, bleibt davon unberührt.

Drohen tatsächlich 80 Euro Bußgeld?

Nach einem aktuellen Bericht über die Verkehrsregeln auf Teneriffa kann das unzulässige Überqueren eines Kreisverkehrs mit 80 Euro geahndet werden.

Verstöße dieser Art können als leichte Verkehrsordnungswidrigkeit eingestuft werden. Das spanische Straßenverkehrsgesetz sieht für leichte Verstöße grundsätzlich Geldbußen von bis zu 100 Euro vor.

Die konkrete Höhe einer Sanktion ergibt sich aus der jeweiligen rechtlichen Einordnung des Verstoßes.

Was hat sich seit Oktober 2026 geändert?

Die Reform der Allgemeinen Verkehrsordnung wurde mit dem Königlichen Dekret 518/2026 vom 24. Juni beschlossen und am 26. Juni im spanischen Staatsanzeiger BOE veröffentlicht.

Die geänderten Bestimmungen gelten seit dem 1. Oktober 2026.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen einer neuen Vorschrift und der Präzisierung einer bestehenden Regel: Bereits vor der Reform durften Fußgänger Kreisverkehre nicht einfach über die Fahrbahn durchqueren.

Die neue Formulierung von Artikel 124 Absatz 4 stellt nun ausdrücklich klar, dass ausgewiesene Fußgängerüberwege benutzt werden dürfen.

Unsere Einordnung: Besonders wichtig auf Teneriffa

Auf Teneriffa gehören Kreisverkehre sowohl in den Städten als auch entlang vieler Verbindungsstraßen zum alltäglichen Straßenbild. Nicht überall sind die Fußwege und Überquerungsmöglichkeiten gleichermaßen übersichtlich gestaltet.

Gerade an größeren Kreisverkehren kann es verlockend sein, einen kürzeren Weg über die Fahrbahn zu wählen. Dabei werden die Geschwindigkeiten und Fahrbewegungen der Fahrzeuge leicht falsch eingeschätzt.

Für Fußgänger ist deshalb entscheidend, die vorgesehenen Wege rund um den Kreisverkehr zu benutzen und auf sichere Überquerungsmöglichkeiten an den Zufahrtsstraßen zu achten.

Die eigentliche Nachricht ist nicht, dass das Überqueren von Kreisverkehren erstmals verboten wurde. Vielmehr bestätigt und präzisiert die seit Oktober geltende Verkehrsordnung eine bereits bestehende Sicherheitsregel.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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