Der Oberste Gerichtshof hat die achtjährige Haftstrafe für einen Therapeuten bestätigt, der wegen sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Schülerin mit 51 Prozent Behinderung verurteilt wurde. Der Vorfall ereignete sich, als die 16-Jährige am 5. Dezember 2022 in Begleitung einer Freundin die Reitanlage des 50-jährigen Angeklagten besuchte, bei dem sie seit 2018 in Therapie war.
Die Richter wiesen den Einspruch des Angeklagten zurück, der argumentierte, die Verurteilung basiere ausschließlich auf dem Zeugenaussagen der Opfer. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte die besondere Vulnerabilität der Minderjährigen ausgenutzt und sie unter Alkoholeinfluss zu den Übergriffen verleitet habe. Die Beweise, einschließlich biologischer Spuren, bestätigten die Schuld des Angeklagten.
Quelle: spanische Medien.
Quelle: el diario canarias ahora
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