Das Monumento a la Victoria in Santa Cruz de Tenerife, auch bekannt als das Franco-Denkmal oder Monumento del Ángel, soll innerhalb von sechs Monaten aus dem öffentlichen Raum entfernt werden. Die Generaldirektion für die Förderung der demokratischen Erinnerung (Dirección General de Promoción de la Memoria Democrática) hat das Denkmal in den Katalog von Symbolen aufgenommen, die der demokratischen Erinnerung widersprechen. Damit ordnete sie die Entfernung des Denkmals an, da es keine ausreichenden künstlerischen oder architektonischen Gründe für seinen Erhalt gebe.
Die Entscheidung basiert auf einem endgültigen und verbindlichen Bericht der Technischen Kommission für Symbole und Elemente, die der demokratischen Erinnerung entgegenstehen, vom 23. Juni 2026. Das Denkmal wurde ursprünglich als Huldigung an Francisco Franco errichtet und diente nicht als allgemeines Mahnmal für Opfer, sondern als Symbol persönlicher Verherrlichung und militärischen Triumphs des franquistischen Regimes. Zudem entstand das Werk im Kontext offizieller Propaganda und sollte die Macht der Diktatur symbolisch legitimieren.
Das Rathaus von Santa Cruz de Tenerife, als Eigentümer des Denkmals, wurde aufgefordert, die Entfernung freiwillig vorzunehmen. Die Frist von sechs Monaten beginnt allerdings erst nach Ablauf des vorläufigen Schutzstatus, der durch das kanarische Kulturerbe-Gesetz vorgesehen ist. Während des Verfahrens legte die Stadtverwaltung Berichte verschiedener Institutionen vor, darunter die Stiftung CICOP, die Königliche Kanarische Akademie der Schönen Künste San Miguel Arcángel sowie das autonome Kulturorgan. Diese Dokumente hoben künstlerische, technische und städtebauliche Werte des Denkmals sowie die Bedeutung des Bildhauers Juan de Ávalos hervor.
Die Kommission erkannte zwar die künstlerischen und technischen Qualitäten an, bewertete diese jedoch als unzureichend, um den Verbleib im öffentlichen Raum zu rechtfertigen. Die Werte stünden im direkten Zusammenhang mit der propagandistischen und politischen Funktion des Denkmals. Ein Antrag auf Erklärung als Kulturgut von besonderem Interesse (Bien de Interés Cultural, BIC), eingereicht im September 2024 durch den Inselrat von Teneriffa, wurde vom Kanarischen Kulturerbe-Rat abgelehnt, der für eine solche Schutzmaßnahme zuständig ist.
Die Entscheidung sieht vor, dass das Denkmal nach der Entfernung in einer öffentlichen Einrichtung gelagert wird, ohne dass es erneut öffentlich ausgestellt wird. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entfernung kann ein Verfahren nach Artikel 37 des Gesetzes zur demokratischen Erinnerung nach sich ziehen. Betroffene Parteien können innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Entscheidung beim Staatssekretariat für demokratische Erinnerung Beschwerde einlegen.
Neben dem Denkmal in Santa Cruz wurden weitere Symbole in den Katalog aufgenommen, die die militärische Erhebung von 1936, den Spanischen Bürgerkrieg, die franquistische Diktatur und deren Verbindungen zu anderen totalitären Regimen verherrlichen. Dazu zählen das Denkmal für die gefallenen Rumänen in Majadahonda sowie Inschriften zu Ehren von José Antonio Primo de Rivera in den Kathedralen von Murcia und Almería.
Der Minister für territoriale Politik und demokratische Erinnerung, Ángel Víctor Torres, bezeichnete die Entfernung dieser Symbole als einen Akt demokratischer Würde. Sie garantiere, dass kommende Generationen nicht in öffentlichen Räumen mit der Verherrlichung von Hass und Diktatur konfrontiert werden. Das Ministerium arbeitet zudem an der Begutachtung weiterer Relikte und setzt Verfahren zur Entfernung der Kreuzigungskreuze in Cáceres und des Denkmals für die Opfer des Kreuzers Baleares in Palma um.
Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit den Vorgaben des Gesetzes zur demokratischen Erinnerung, das sicherstellen soll, dass der öffentliche Raum mit den verfassungsmäßigen Werten sowie den Prinzipien von Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und der Garantie der Nichtwiederholung übereinstimmt.
Quelle: diariodeavisos.elespanol.com
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