Fuerteventura: Guardia Civil beschlagnahmt 354 Kilogramm Haschisch in Antigua
Die Guardia Civil hat auf Fuerteventura einen Geländewagen mit 354 Kilogramm Haschisch gestoppt und dessen Fahrer festgenommen. Vorausgegangen war die Beobachtung eines verdächtigen Schlauchboots, das in den frühen Morgenstunden des 8. Oktober 2026 an einem Strand im Gemeindegebiet von Antigua angekommen war. Gegen den Fahrer wird wegen des Verdachts auf Drogenhandel ermittelt. Ein Gericht ordnete Untersuchungshaft ohne Kaution an.
Das Wichtigste in Kürze
- Ort: Küstengebiet der Gemeinde Antigua auf Fuerteventura.
- Datum: 8. Oktober 2026, in den frühen Morgenstunden.
- Beschlagnahmung: 354 Kilogramm Haschisch.
- Transport: Sechs große Bündel und mehrere weitere Pakete in einem Geländewagen.
- Festnahme: Ein Mann wegen des Verdachts auf Drogenhandel.
- Gerichtsentscheidung: Untersuchungshaft ohne Kaution.
- Bekanntgabe: Die Guardia Civil informierte am 26. Oktober über den Einsatz.
Verdächtiges Schlauchboot löst Polizeieinsatz aus
Der Einsatz begann in den frühen Morgenstunden des 8. Oktober, als Beamte der Guardia Civil die Ankunft eines verdächtigen Schlauchboots an einem Strand der Gemeinde Antigua bemerkten.
Die Polizei vermutete einen möglichen illegalen Warentransport und leitete eine Überwachungsaktion ein.
Mehrere Streifenwagen wurden in das Küstengebiet entsandt. Die Beamten überwachten die Zufahrtswege und versuchten, mögliche Beteiligte abzufangen.
Im Verlauf des Einsatzes entdeckten sie einen Geländewagen, der das Küstengebiet verlassen wollte.
Die Beamten stoppten das Fahrzeug und kontrollierten den Fahrer.
Sechs große Bündel Haschisch im Geländewagen gefunden
Bei der anschließenden Durchsuchung des Geländewagens fanden die Polizisten eine größere Menge Betäubungsmittel.
Die Drogen waren in sechs großen Bündeln und mehreren weiteren Paketen im Fahrzeug untergebracht.
Nach Angaben der Guardia Civil handelte es sich um insgesamt 354 Kilogramm Haschisch.
Die Beamten beschlagnahmten die Drogen und nahmen den Fahrer fest.
Ihm wird ein Verstoß gegen das spanische Strafrecht wegen des Verdachts auf Drogenhandel vorgeworfen.
Gericht ordnet Untersuchungshaft ohne Kaution an
Nach Abschluss der ersten polizeilichen Ermittlungen wurde der Festgenommene dem zuständigen Gericht vorgeführt.
Der Ermittlungsrichter ordnete Untersuchungshaft ohne Kaution an.
In Spanien wird diese Maßnahme als prisión provisional comunicada y sin fianza bezeichnet.
Der Mann befindet sich damit vorläufig in Haft. Eine strafrechtliche Verurteilung ist damit nicht verbunden.
Über die Schuldfrage muss das zuständige Gericht im weiteren Verfahren entscheiden.
Herkunft der Drogen und weitere Beteiligte bislang unbekannt
Die Guardia Civil gab die Beschlagnahmung am Montag, 26. Oktober, öffentlich bekannt. Der eigentliche Einsatz hatte bereits am 8. Oktober stattgefunden.
Mehrere Fragen bleiben offen.
So wurde nicht mitgeteilt, an welchem Strand der Gemeinde Antigua das Schlauchboot genau entdeckt wurde.
Auch zur Identität und Nationalität des festgenommenen Mannes liegen keine veröffentlichten Angaben vor.
Unbekannt ist außerdem, woher die Drogen stammen und wohin sie transportiert werden sollten.
Ob weitere Personen an dem mutmaßlichen Drogentransport beteiligt waren, geht aus der bisherigen Mitteilung ebenfalls nicht hervor.
Unsere Einordnung: Küstenüberwachung führte zur Beschlagnahmung
Der Fall zeigt, welche Bedeutung die Überwachung abgelegener Küstenabschnitte bei der Bekämpfung des Drogenschmuggels hat.
Die Guardia Civil konnte nach der Beobachtung eines verdächtigen Schlauchboots kurzfristig mehrere Zufahrtswege kontrollieren und einen Geländewagen stoppen.
Die Beschlagnahmung von 354 Kilogramm Haschisch ist eine erhebliche Menge.
Allerdings lässt sich aus dem bisherigen Polizeibericht nicht ableiten, ob es sich um einen einzelnen Transport oder um einen Teil einer größeren Schmuggeloperation handelte.
Auch die Verbindung zwischen dem beobachteten Schlauchboot und der sichergestellten Ladung ist Gegenstand der Ermittlungen.
Die angeordnete Untersuchungshaft unterstreicht, dass das Gericht die Voraussetzungen für diese vorläufige Maßnahme als erfüllt angesehen hat. Sie ist jedoch kein Schuldspruch.
Weitere Einzelheiten könnten im Verlauf des Strafverfahrens bekannt werden.
Quelle: La Voz de Fuerteventura, 26. Oktober 2026, unter Berufung auf die Guardia Civil.

