Der Boletín Oficial de Canarias (BOC) hat die Ausschreibungen für zwei neue Förderprogramme veröffentlicht, mit denen Selbstständige auf den Kanaren unterstützt werden sollen. Die Programme „+uno52“ und „Bonificación de los tipos de interés“ zielen darauf ab, die erste unbefristete Einstellung von Arbeitnehmern ab 52 Jahren zu erleichtern und die Modernisierung von Kleinunternehmen durch günstigere Kreditkonditionen zu fördern.
Mit der Aufnahme dieser Maßnahmen in den Plan Respaldo Autónomos setzt die Kanarische Regierung ihre Strategie fort, die wirtschaftliche Aktivität der Selbstständigen zu stärken. Der Vizepräsident der Kanarischen Regierung, Manuel Domínguez, betonte, dass diese Programme einen wichtigen Schritt darstellen, um die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu fördern und die finanzielle Situation der Selbstständigen zu verbessern. Zudem ergänzt der Plan weitere Hilfen, etwa für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für den Ausgleich bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit.
Das Programm „+uno52“ unterstützt Selbstständige, die zum ersten Mal eine Person ab 52 Jahren unbefristet einstellen. Die Förderhöhe beträgt 5.000 Euro für eine Vollzeitstelle und kann in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern bis zu 6.000 Euro betragen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens 12 Monate besteht. Rückwirkend gilt die Förderung ab dem 18. Oktober 2025, was auf eine geplante Umsetzung hindeutet.
Die zweite Maßnahme, die „Bonificación de los tipos de interés“, fördert die Modernisierung der Betriebe. Selbstständige erhalten eine teilweise Zinsvergünstigung auf Darlehen, die für Investitionen in materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Einrichtungen oder digitale Technologien aufgenommen werden. Die Zinsbonifikation gilt für maximal drei Jahre ab Kreditabschluss und wird als Einmalzahlung zur vorzeitigen Tilgung eines Teils des Darlehens ausgezahlt.
Domínguez berichtete zudem, dass weitere Angebote des Plans Respaldo Autónomos bereits gut angenommen werden: Für das Programm zur Familienvereinbarkeit liegen 155 Anträge vor, für die Unterstützung bei temporärer Arbeitsunfähigkeit 109. Ergänzend wurden steuerliche Erleichterungen umgesetzt, etwa die Anhebung der IGIC-Freibetragsgrenze auf 50.000 Euro, was insbesondere Kleinunternehmern zugutekommen soll.
Seit Beginn der aktuellen Regierung im Jahr 2023 ist die Zahl der Selbstständigen auf den Kanaren um rund 9.000 Personen gestiegen, was einem monatlichen Zuwachs von etwa 240 neuen Unternehmern entspricht. Die neuen Programme sollen diesen Trend weiter fördern und die wirtschaftliche Stabilität der Selbstständigen sichern.
Die Förderprogramme „+uno52“ und „Bonificación de los tipos de interés“ sind ab sofort beantragbar. Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Selbstständige im offiziellen Boletín Oficial de Canarias. Die Kanarische Regierung plant, diese Unterstützung in den kommenden Jahren fortzuführen und gegebenenfalls auszubauen, um den speziellen Herausforderungen älterer Arbeitnehmer und kleiner Unternehmen auf den Inseln gerecht zu werden.
Quelle: www3.gobiernodecanarias.org
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