Das offizielle Amtsblatt der Kanarischen Inseln (BOC) hat die Regeln für die Organisation und den Betrieb der Schulmensen an den öffentlichen Schulen auf den Kanaren im kommenden Schuljahr 2026/2027 veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht die Festlegung der Einkommensgrenzen, die bestimmen, welche Familien Anspruch auf finanzielle Unterstützung für das Mittagessen ihrer Kinder haben. Demnach können Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 21.600 Euro für bis zu vier Mitglieder eine volle oder teilweise Subvention erhalten. Für jede weitere Person in der Familie erhöht sich die Grenze um 1.600 Euro. So liegt die Einkommensgrenze für eine fünfköpfige Familie bei 23.200 Euro, für sechs Personen bei 24.800 Euro und für sieben Personen bei 26.400 Euro.
Die Regelung betrifft alle öffentlichen, nicht-universitären Bildungseinrichtungen auf den Kanaren. Für Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen erfüllen, werden bis zu 175 Tage im Schuljahr mit Essenshilfen gefördert. Der Betrieb der Mensa muss dabei mit dem regulären Schulbetrieb übereinstimmen. Der Mensabetrieb soll spätestens drei Tage nach Schulbeginn starten und am letzten Schultag enden. Sollte die Mensa an mehr Tagen als die 175 geförderten geöffnet sein, müssen die Schulräte das Budget entsprechend anpassen.
Familien, die keine Unterstützung beantragen oder die Bedingungen nicht erfüllen, müssen eine Mindestgebühr von drei Euro pro Tag zahlen. Die Höhe der Gebühren für unterstützte Schülerinnen und Schüler wird individuell angepasst. Die Zahlungen sind monatlich zu entrichten, unabhängig davon, wie viele Tage das Angebot tatsächlich genutzt wird.
Eine Besonderheit sieht die Regelung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor: Schulräte können auf begründeten Antrag die Anzahl der Mensatage für einzelne Schülerinnen und Schüler anpassen und die Gebühren entsprechend anteilig reduzieren. Diese Maßnahme darf jedoch keine zusätzlichen Kosten verursachen oder die Gebühren für andere erhöhen.
Neben finanziellen Aspekten legt die Verordnung auch Wert auf die Qualität der Verpflegung. Die Schulmensen müssen ausgewogene und abwechslungsreiche Mahlzeiten anbieten, die auf die Ernährungsbedürfnisse der verschiedenen Altersgruppen abgestimmt sind. Die Menüs sollen von Fachleuten für Ernährung überwacht werden. Darüber hinaus wird die Verwendung von regionalen, frischen und ökologischen Lebensmitteln empfohlen. Die Schulen sind verpflichtet, die Menüpläne den Familien mitzuteilen, damit diese die Ernährung der Kinder ergänzend gestalten können. Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen medizinischen, ethischen oder religiösen Anforderungen müssen entsprechende Anpassungen möglich sein.
Sollte es an einzelnen Schulen Wartelisten für die Mensa geben, können die Einrichtungen während des Schuljahres eine Erweiterung der Plätze beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die vorhandenen Räumlichkeiten und Ressourcen ausreichen und keine zusätzlichen Kosten für die Familien entstehen. Der reguläre Zeitraum für solche Anträge ist vom 16. bis 30. Oktober 2026, mit Ausnahmen für besondere Fälle wie neue Förderklassen oder Schüler mit besonderen Bedürfnissen.
Diese neuen Vorgaben gelten für das gesamte Schuljahr 2026/2027 und betreffen alle öffentlichen Schulen auf den Kanaren, die keine Universitäten sind. Für die betroffenen Familien bedeutet das eine klare Orientierung, wer Anspruch auf Unterstützung beim Schulessen hat und welche Bedingungen für die Nutzung der Mensen gelten. Die Möglichkeit, die Mensa-Tage aus familiären Gründen anzupassen, kann vor allem berufstätigen Eltern entgegenkommen und die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit erleichtern.
Quelle: diariodeavisos.elespanol.com
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