Die Regierung der Kanarischen Inseln hat eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 3,6 Millionen Euro beschlossen, um den durch die Krise im Nahen Osten verursachten Mehrkosten bei Kraftstoffen für Industrieunternehmen auf den Inseln entgegenzuwirken. Diese Hilfsmaßnahme soll rund 750 Industrieunternehmen verschiedener Branchen zugutekommen. Sollte die Nachfrage nach dieser Förderung steigen, ist eine Erhöhung des Budgets vorgesehen.
Die Subventionen richten sich an Unternehmen, deren Produktionsstätten auf den Kanarischen Inseln ansässig sind. Sie sollen helfen, den durch die außergewöhnlich gestiegenen Energiepreise verursachten wirtschaftlichen Druck zu mindern und so die industrielle Produktion sowie die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen zu erhalten. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Pakets von Maßnahmen, mit denen die Regierung auf die steigenden Kosten für Energie, Transport, Rohstoffe und andere betriebliche Inputs reagiert, die die industrielle Produktion auf den Kanaren erschweren.
Besonders die geographische Lage und Insellage der Kanaren führen zu zusätzlichen Kosten, die durch die internationale Krise weiter verschärft wurden. Die Regierung sieht es daher als ihre Aufgabe an, diese Mehrbelastungen abzufedern, damit die Unternehmen weiterhin wirtschaftlich erfolgreich bleiben können. Bereits seit August gilt auf den Kanaren ein Nullsatz beim kanarischen Mehrwertsteuersatz IGIC für Kraftstoffe. Zudem existieren weitere Vergünstigungen für den Agrarsektor sowie spezielle Unterstützungen für die Inseln La Palma, La Gomera und El Hierro.
Die Unterstützung umfasst die teilweise Erstattung von Ausgaben für den Kauf von flüssigen, gasförmigen oder festen Kraftstoffen, die nachweislich und direkt im Produktionsprozess verwendet wurden. Dazu zählen Brennstoffe, die in Öfen, Kesseln, Trocknern, Brennern, thermischen Anlagen oder Prozesslinien genutzt werden, ebenso wie in technischen Fertigungsanlagen oder in Systemen zur Eigenenergieerzeugung wie Kraft-Wärme-Kopplung oder Generatoren. Voraussetzung ist, dass die erzeugte Energie überwiegend für den eigenen Produktionsprozess verwendet wird und nicht an Dritte verkauft oder ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Förderfähig ist ausschließlich der Nettopreis des Kraftstoffs; Steuern wie der IGIC, Abgaben, Strafzahlungen oder sonstige Nebenkosten sind ausgeschlossen.
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit industrieller Tätigkeit, unabhängig davon, ob der Firmensitz innerhalb der Europäischen Union liegt, solange die förderfähige Betriebsstätte auf den Kanarischen Inseln angesiedelt ist und die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt. Als industrielle Tätigkeiten gelten Produktion, Reparatur, Wartung, Umwandlung oder Wiederverwendung von Industrieprodukten sowie Verpackung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und Nebenprodukten gemäß dem kanarischen Industriegesetz.
Die genauen Förderbedingungen werden innerhalb der nächsten 15 Tage im Amtsblatt der Kanarischen Inseln veröffentlicht. Ab dem Tag nach der Veröffentlichung haben die Unternehmen 15 Werktage Zeit, ihre Anträge elektronisch über das Verwaltungsportal der Kanarischen Regierung einzureichen. Damit wird ein schneller und transparenter Zugang zur Förderung gewährleistet.
Diese Maßnahme entlastet die Industrie direkt und stärkt die wirtschaftliche Stabilität der Region angesichts der aktuellen Energiekrise. Unternehmen auf den Kanaren erhalten so eine konkrete Unterstützung, um die zusätzlichen Kraftstoffkosten abzufedern und ihre Produktion aufrechtzuerhalten.
Quelle: www3.gobiernodecanarias.org
Zum Original

