Kanaren starten Vergabeverfahren für 42 öffentliche Wohnungen in Yaiza, Lanzarote – Politik (Regierungsgebäude)

Kanaren starten Vergabeverfahren für 42 öffentliche Wohnungen in Yaiza, Lanzarote

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

26. Oktober 2026

Lanzarote: Bewerbung für 42 Sozialwohnungen in Playa Blanca ab 26. Oktober möglich

Auf Lanzarote beginnt am Montag, 26. Oktober 2026, die Bewerbungsphase für 42 öffentliche Mietwohnungen in Playa Blanca. Die Wohnungen liegen in der Urbanisation Montaña Roja im Gemeindegebiet von Yaiza und verfügen jeweils über drei Schlafzimmer sowie einen Garagenstellplatz. Interessenten haben bis zum 16. November Zeit, einen Antrag einzureichen. Allerdings gelten strenge Voraussetzungen hinsichtlich Wohnsitz, Einkommen und Wohnungsbedarf.

Das Wichtigste in Kürze

  • 42 öffentliche Mietwohnungen werden in Playa Blanca auf Lanzarote vergeben.
  • Bewerbungsfrist: 26. Oktober bis einschließlich 16. November 2026.
  • Wohnfläche: Jeweils rund 90 Quadratmeter mit drei Schlafzimmern.
  • Garage: Jede Wohnung verfügt über einen zugeordneten Garagenplatz mit 20 Quadratmetern.
  • Barrierefreiheit: Zwei Wohnungen sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität angepasst.
  • Wohnsitz: Grundsätzlich zwölf Jahre ununterbrochen auf den Kanaren und fünf Jahre Wohn- oder Arbeitsbezug zu Yaiza erforderlich; gesetzliche Ausnahmen sind möglich.
  • Voraussetzung: Eintragung im öffentlichen Register für Wohnungssuchende bis zum Ende der Bewerbungsfrist.
  • Antrag: Online über das offizielle Verfahren 10175 der kanarischen Regierung.

42 Wohnungen in Montaña Roja stehen zur Vergabe

Die kanarische Regierung hat das Vergabeverfahren für 42 öffentliche Mietwohnungen in der Urbanisation Montaña Roja in Playa Blanca eröffnet.

Die Wohnungen befinden sich im Gemeindegebiet von Yaiza auf Lanzarote. Die Bauarbeiten sind nach Angaben der Regierung abgeschlossen.

Jede Wohnung verfügt über drei Schlafzimmer und eine nutzbare Wohnfläche von rund 90 Quadratmetern. Hinzu kommt jeweils ein Garagenstellplatz mit einer Fläche von 20 Quadratmetern.

Zwei Wohnungen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität angepasst.

Die Wohnanlage wurde in Zusammenarbeit zwischen der kanarischen Regierung und dem Cabildo von Lanzarote erworben. Der Inselrat finanzierte den Ankauf gemeinsam mit der Regionalregierung und übertrug die Wohnungen anschließend an das Instituto Canario de la Vivienda (ICAVI).

Das ICAVI übernimmt nun die Vergabe, Verwaltung und Instandhaltung.

Wer darf sich um eine Wohnung bewerben?

Die Vergabe richtet sich an Haushalte, die die Voraussetzungen für öffentlich geförderte Mietwohnungen auf den Kanaren erfüllen.

Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  • Volljährigkeit oder rechtliche Emanzipation.
  • Eintragung im öffentlichen Register der Wohnungssuchenden auf den Kanaren.
  • Grundsätzlich mindestens zwölf Jahre ununterbrochener Wohnsitz auf den Kanaren oder 15 Jahre bei unterbrochenem Wohnsitz.
  • Grundsätzlich mindestens fünf Jahre ununterbrochener Wohnsitz oder Beschäftigung in der Gemeinde Yaiza vor Veröffentlichung des Vergabeverfahrens.
  • Nachweis eines anerkannten Wohnungsbedarfs.
  • Einhaltung der vorgeschriebenen Einkommens- und Vermögensgrenzen.
  • Keine gesetzlichen Ausschlussgründe.

Für bestimmte Bewerbergruppen gelten Ausnahmen. Maßgeblich sind die vollständigen Bedingungen der Ausschreibung und das Dekret 23/2026.

Wichtig: Wer erst vor wenigen Jahren nach Lanzarote gezogen ist, erfüllt die regulären Wohnsitzanforderungen möglicherweise nicht. Interessenten sollten deshalb vor der Antragstellung prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen oder unter eine Ausnahme fallen.

Wie werden die 42 Wohnungen verteilt?

Die Wohnungen werden auf sieben Bewerbergruppen aufgeteilt.

Bewerbergruppe Anzahl
Personen bis einschließlich 35 Jahre 11
Personen ab 65 Jahren 4
Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt 3
Menschen mit dauerhaft erforderlicher Mobilitätshilfe 2
Menschen mit eingeschränkter Mobilität ohne dauerhafte Hilfsmittel 2
Zurückgekehrte Auswanderer 1
Allgemeine Bewerbergruppe 19
Insgesamt 42

Für die jeweiligen Gruppen gelten zusätzliche Anforderungen.

Die Einteilung bedeutet nicht, dass jede Person einer entsprechenden Alters- oder Sozialgruppe automatisch Anspruch auf eine Wohnung hat.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Die Wohnungen gehören zum allgemeinen Segment des öffentlichen Mietwohnungsbaus (régimen general).

Dabei gelten sowohl Mindest- als auch Höchsteinkommensgrenzen.

Nach Angaben der kanarischen Regierung müssen Haushalte abhängig von ihrer Größe ein Mindesteinkommen zwischen dem 1,5- und 2,5-Fachen des jährlichen IPREM nach der Berechnung mit 14 Zahlungen erreichen.

Das zulässige Höchsteinkommen liegt grundsätzlich beim Fünffachen des IPREM. In bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann es bis zum Sechsfachen reichen.

Für die Prüfung von Einkommen und Vermögen werden die steuerlichen Angaben des Jahres 2025 herangezogen.

Die genaue Einkommensgrenze hängt von der Haushaltszusammensetzung und den anwendbaren Vorschriften ab.

Eine pauschale Euro-Grenze für sämtliche Bewerber wäre deshalb irreführend.

So funktioniert die Bewerbung

Die Bewerbungsfrist beginnt am 26. Oktober 2026 und endet am Montag, 16. November 2026, einschließlich.

Der Antrag muss über das dafür vorgesehene Verfahren der kanarischen Regierung eingereicht werden.

Direkt zum offiziellen Antrag:

42 öffentliche Mietwohnungen in Yaiza – Verfahren 10175

Die Antragstellung erfolgt mit dem offiziellen Formular.

Alternativ kann der Antrag über andere gesetzlich zugelassene Einreichungswege nach Artikel 16.4 des spanischen Verwaltungsverfahrensgesetzes 39/2015 abgegeben werden.

Die Antragsteller müssen die erforderlichen Angaben zur Person, zum Haushalt, zum Wohnungsbedarf sowie zu Einkommen und Vermögen machen.

Die Verwaltung kann bestimmte Angaben selbst überprüfen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Ist eine solche Abfrage nicht möglich oder widerspricht der Antragsteller einer zulässigen Datenabfrage, müssen die entsprechenden Nachweise eingereicht werden.

Eintragung ins Register ist Pflicht

Eine wesentliche Voraussetzung ist die Registrierung im Registro Público de Demandantes de Vivienda Protegida de Canarias.

Die Eintragung muss spätestens am letzten Tag der Bewerbungsfrist, also am 16. November 2026, vorliegen.

Wer noch nicht registriert ist, sollte daher unverzüglich prüfen, welche Schritte dafür erforderlich sind.

Die Eintragung allein garantiert allerdings keine Wohnung.

Auch registrierte Bewerber müssen die übrigen Voraussetzungen erfüllen und am konkreten Vergabeverfahren teilnehmen.

Informationen zur öffentlichen Wohnungsvergabe auf den Kanaren

Wie werden die Wohnungen vergeben?

Die Vergabe erfolgt nicht nach dem Prinzip, dass die zuerst eingegangenen Anträge automatisch bevorzugt werden.

Stattdessen wird ein Bewertungssystem angewendet, das im Dekret 23/2026 geregelt ist.

Berücksichtigt werden unter anderem die wirtschaftliche Situation, die familiären und persönlichen Verhältnisse sowie die Dringlichkeit des Wohnungsbedarfs.

Auch die Größe des Haushalts und die Eignung der Wohnung für seine Bewohner spielen eine Rolle.

Die vergebenen Wohnungen müssen als dauerhafter Hauptwohnsitz genutzt werden. Sie sind nicht als Ferienwohnung oder Zweitwohnsitz vorgesehen.

Bewerber müssen amtliche Bekanntmachungen verfolgen

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Anträge geprüft und das Vergabeverfahren fortgesetzt.

Die offiziellen Mitteilungen erscheinen am elektronischen Bekanntmachungsbrett der kanarischen Regierung.

Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass E-Mail-Hinweise lediglich der Information dienen.

Rechtlich maßgeblich sind die offiziellen Veröffentlichungen.

Bewerber sollten daher regelmäßig das elektronische Bekanntmachungsbrett kontrollieren, um keine Fristen oder Aufforderungen zur Nachreichung von Unterlagen zu verpassen.

Unsere Einordnung: Wohnraum für Einheimische, aber hohe Zugangshürden

Die 42 Wohnungen erweitern den öffentlichen Mietwohnungsbestand auf Lanzarote. Für Playa Blanca ist das besonders relevant, weil die Gemeinde Yaiza stark vom Tourismus geprägt ist und dauerhaft verfügbarer Wohnraum für viele Haushalte eine wichtige Frage darstellt.

Die Wohnsitzanforderungen zeigen allerdings, dass die Wohnungen nicht für alle Wohnungssuchenden offenstehen.

Insbesondere die grundsätzlich erforderlichen zwölf Jahre auf den Kanaren und fünf Jahre in Yaiza schließen einen Teil der Menschen aus, die erst vor kürzerer Zeit auf die Insel gezogen sind.

Auch die Einkommensvoraussetzungen verdienen Beachtung: Anders als bei manchen anderen Sozialleistungen ist hier nicht nur ein Höchsteinkommen vorgesehen. Bewerber müssen grundsätzlich auch eine bestimmte wirtschaftliche Mindestleistungsfähigkeit nachweisen.

Für Interessenten zählt deshalb vor allem, rechtzeitig die eigene Berechtigung zu prüfen und den Antrag vollständig einzureichen.

Quellen:

  • Gobierno de Canarias, Mitteilung vom 23. Oktober 2026.
  • Instituto Canario de la Vivienda (ICAVI), Ausschreibung für 42 Mietwohnungen in Yaiza.
  • Decreto 23/2026 zur Vergabe öffentlich geförderter Wohnungen.

Originalmitteilung der kanarischen Regierung

Offizielle Bewerbung – Verfahren 10175

Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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