In La Gomera erhalten Eigentümer von Ferienwohnungen weiterhin Bußgelder, obwohl ein Gesetz zur Aussetzung solcher Strafen vor einem Jahr verabschiedet wurde. Eine Familie erhielt im April eine Strafe von 2.250 Euro, weil sie ihre Wohnung nicht touristisch nutzt, sondern als zweite Wohnsitz. Die Betroffenen, die das Erbe ihres Vaters antreten, betonen, dass sie das Recht haben, ihr Eigentum im Familienkreis zu nutzen und nicht für touristische Zwecke zu vermieten.
Trotz des Gesetzes, das die Sanktionen aufhalten sollte, werden die Strafen weiterhin verhängt. Die zuständige Ministerin Jéssica de León (PP) erklärte, dass die aktuellen Bußgelder auf einem Gesetz aus dem Jahr 2013 basieren, das die Nutzung von Wohnungen regelt. In diesem Zusammenhang sind 176 Verfahren auf den Kanaren eröffnet worden, von denen 110 angefochten wurden. Die Plattform der Betroffenen kritisiert, dass die Verwaltung nicht jeden Einzelfall ausreichend prüft und fordert eine differenzierte Betrachtung der individuellen Rechte der Eigentümer.
Die Betroffenen argumentieren, dass sie beim Kauf der Wohnungen nicht darüber informiert wurden, dass sie diese nicht für den eigenen Gebrauch nutzen dürften. Sie fordern eine klare Regelung, die es ihnen ermöglicht, ihre Immobilien ohne Angst vor Sanktionen zu nutzen. Die Diskussion über diese Thematik fand kürzlich im Parlament der Kanaren statt, wo die Problematik erneut zur Sprache kam. Die Betroffenen hoffen auf eine Lösung, die ihre Rechte als Eigentümer respektiert und die Praxis der Bußgelder beendet.
Quelle: eldiario.es
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