Ein großer Betrugsfall erschüttert derzeit die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften auf Gran Canaria. Die Staatsanwaltschaft von Las Palmas fordert für eine Verwaltungsangestellte eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen Unterschlagung von insgesamt 63.589,62 Euro. Das Geld stammte aus den Kassen mehrerer Wohnanlagen in Las Palmas de Gran Canaria.
Die Angeklagte nutzte ihre vertrauensvolle Position in einer Hausverwaltungsfirma, um über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr insgesamt 31 Überweisungen von Gemeinschaftskonten auf drei eigene Bankkonten zu tätigen. Dabei verschleierte sie die Geldflüsse, indem sie in den Verwendungszwecken der Überweisungen Namen von Dienstleistungsfirmen angab, die regelmäßig Wartung, Reinigung oder Renovierungen in den betroffenen Gebäuden ausführten.
Diese ausgeklügelte Methode sorgte dafür, dass weder die Eigentümer noch die leitenden Verwalter Verdacht schöpften. Die Manipulation wurde erst entdeckt, nachdem die Frau von ihrem Arbeitgeber entlassen wurde und eine anschließende Prüfung der Konten die Finanzlücke offenbarte.
Der wirtschaftliche Schaden für das verwaltende Unternehmen ist erheblich. Da die Firma als verantwortliche Verwaltung für die Gemeinschaften haftet, musste sie den kompletten Betrag an die Eigentümer zurückzahlen. Um diese unerwartete Summe aufzubringen, nahm das Unternehmen einen Kredit in Höhe von 40.000 Euro auf. Die damit verbundenen Zinskosten belaufen sich auf 6.009,08 Euro, hinzu kommt eine Kreditbearbeitungsgebühr von 200 Euro. Bislang hat die Angeklagte lediglich 5.000 Euro an das Unternehmen zurückerstattet.
Die Staatsanwaltschaft verlangt von der Beschuldigten, der Firma insgesamt 69.798,70 Euro Schadensersatz zu zahlen. Diese Summe umfasst sowohl die unterschlagenen Gelder als auch die entstandenen Finanzierungskosten. Neben der Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten fordert die Anklage eine Geldstrafe von zehn Monaten mit einer Tagessatzhöhe von 20 Euro.
Der Fall hat in der Branche der Hausverwaltungen auf den Kanarischen Inseln für große Besorgnis gesorgt. Das Verfahren wird demnächst vor der Audiencia Provincial in Las Palmas verhandelt. Für Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen auf den Kanaren unterstreicht der Fall die Bedeutung strenger Kontrollmechanismen und regelmäßiger Prüfungen, um finanzielle Schäden durch interne Betrügereien zu vermeiden. Auch für Bewohner und potenzielle Auswanderer sind solche Vorfälle relevant, da sie die Sicherheit der gemeinschaftlichen Gelder in Eigentümeranlagen betreffen, die auf den Inseln eine weit verbreitete Wohnform darstellen.
Quelle: diariodeavisos.elespanol.com
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