Ein Unternehmer aus San Isidro, Granadilla de Abona auf Teneriffa, wurde von der Provinzgerichtsbarkeit zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Er hatte drei seiner Mitarbeiterinnen sexuell belästigt, zwei der Fälle wurden als fortgesetzte Straftaten eingestuft. Neben der Freiheitsstrafe muss er rund 43.600 Euro an Schadensersatz zahlen.
Die Vergehen ereigneten sich zwischen Ende 2022 und November 2023. Der Angeklagte nutzte offenbar die Angst einer Mitarbeiterin aus, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, und berührte sie wiederholt ungewollt am Arbeitsplatz. Diese Übergriffe führten dazu, dass die Frau aufgrund von Angstzuständen eine Krankschreibung einreichte. Später wiederholte der Unternehmer ähnliche Handlungen bei zwei weiteren Angestellten. Eine der Frauen erlitt ebenfalls Angstkrisen, während die dritte Mitarbeiterin begann, den Unternehmer zu meiden und kurz darauf entlassen wurde.
Die beiden ersten Opfer erstatteten am 30. November 2023 Anzeige bei der Guardia Civil. Die Staatsanwaltschaft forderte ursprünglich eine Entschädigung von 40.000 Euro für die drei Frauen – aufgeteilt in 20.000 Euro, 15.000 Euro und 5.000 Euro. Die Haftstrafen, die nun bestätigt wurden, entsprachen dem Antrag der Anklage. Vor Prozessbeginn hinterlegte der Angeklagte 50.000 Euro beim Gericht.
Während der Verhandlung gestand der Unternehmer seine strafrechtliche Verantwortung ein. Das Gericht berücksichtigte eine verminderte Schuld wegen unangemessener Verzögerungen im Verfahren. Zudem wurde ihm verboten, sich den Opfern näher als 500 Meter zu nähern oder mit ihnen zu kommunizieren – für zwei der Frauen gilt dieses Kontaktverbot für dreieinhalb Jahre, für die dritte für fünfeinhalb Jahre.
Die Haftstrafe wird ausgesetzt, sofern der Verurteilte in den nächsten vier Jahren keine weiteren Straftaten begeht und die volle Schadensersatzzahlung leistet. Die bereits hinterlegte Summe übersteigt die geforderte Entschädigung, sodass die finanzielle Verpflichtung als erfüllt gilt.
Für Bewohner, Urlauber und Auswanderer auf den Kanaren verdeutlicht dieser Fall die Null-Toleranz-Haltung der Justiz gegenüber sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Die Verurteilung eines lokalen Unternehmers zeigt, dass Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können und strafrechtlicher Schutz auch in kleinen Gemeinden wie Granadilla de Abona gewährleistet wird. Wer auf den Kanaren arbeitet, sollte sich bewusst sein, dass derartige Übergriffe strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und die Behörden aufmerksam reagieren.
Quelle: eldiario.es
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